Baugrundgutachter, bauzeitliche Beratung EÜ Sternbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67630

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 165-519496)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kisselmann, Vitali
E-Mail:
Telefon: +49 51128649185
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baugrundgutachter, bauzeitliche Beratung EÜ Sternbrücke

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67630
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Eisenbahnüberführung „Sternbrücke“ aus dem Jahr 1926 befindet sich in km 290,596, Strecke 6100 (F-Bahn Berlin-Spandau – Hamburg-Altona) und in km 290,620, Strecke 1240 (S-Bahn Hamburg-Hbf – Altona). Die EÜ Sternbrücke besteht aus je zwei zweigleisigen Überbauten und überführt die Straßenkreuzung Stresemannstraße (B4) / Max-Brauer-Allee in Hamburg-Altona. Aufgrund des baulichen Zustandes und der nur noch geringen Restnutzungsdauer der vorhandenen Eisenbahnüberführung ist ein Neubau als Ersatz für die abgängige Brücke geplant. Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Sternbrücke“ ist als viergleisige Stabbogenbrücke vorgesehen. Für die anstehenden Hauptbaumaßnahme wird eine geotechnische Beratungsleistung benötigt, um Sachverhalte mit bereits bestehenden Baugrundgutachten zu erörtern und Handlungsempfehlungen zu geben. Zusätzlich soll ggf. zusätzliche Baugrundgutachten erstellt werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 165-519496

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/de57b566-3bfd-4b14-91fc-c9fc9a44e702

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4d705182-42e7-4222-a78a-1cadb849fabd

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

muss es heißen:

Die nachstehenden Kriterien

Preis

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen (gem. Anlage 5 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)

Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen oder seit 3 Jahren laufend und nachfolgenden Kriterien vergleichbaren -Projek-ten

1. Für EIU

2. Baugrund gutachterliche Leistungen in Infrastrukturprojekten

3. Baugrundgutachten erstellt und Handlungsempfehlung zum Thema Baugrund während der Bauphase erbracht

4. GWU von mindestens 50 Mio. EUR

Qualifikationsanforderung an vorgesehene Baugrundgutachter (gem. Anlage 6 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)

1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master, Bachelor oder vergleichbar,

2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Baugrundgutachter,

3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie als Baugrundgutachter von Infrastrukturvorhaben tätig war, nachfolgenden Kriterien:

a. Für EIU oder öffentliche Auftraggeber

b. Baugrund gutachterliche Leistungen in Infrastrukturprojekten

c. Baugrundgutachten erstellt und Beratungsleistungen während der Leistungsphase 1-8 baubegleitend vollständig erbracht

d. GWU von mindestens 50 Mio. EUR

muss es heißen:

Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen (gem. Anlage 5 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)

Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen oder seit 3 Jahren laufend und nachfolgenden Kriterien vergleichbaren -Projek-ten

1. Für EIU

2. Baugrund gutachterliche Leistungen in Infrastrukturprojekten

3. Baugrundgutachten erstellt und Handlungsempfehlung zum Thema Baugrund während der Bauphase erbracht

4. GWU von mindestens 50 Mio. EUR

Qualifikationsanforderung an vorgesehene Baugrundgutachter (gem. Anlage 6 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)

1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master, Bachelor oder vergleichbar,

2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Baugrundgutachter,

3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie als Baugrundgutachter von Infrastrukturvorhaben tätig war, nachfolgenden Kriterien:

a. Für EIU oder öffentliche Auftraggeber

b. Baugrund gutachterliche Leistungen in Infrastrukturprojekten

c. Baugrundgutachten erstellt und Beratungsleistungen während der Leistungsphase 1-8 baubegleitend vollständig erbracht

d. GWU von mindestens 50 Mio. EUR

Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Gesamtprojektleitung sind als Anlage vorzulegen.

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

muss es heißen:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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