2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Mit fortschreitendem Baugeschehen werden zusätzliche Planungsleistungen mit Fortschreibung bisheriger Planungsstände erforderlich, in Hinblick auf Erweiterung der für die Wasserhaltung am Zentralen Aufgang (ZA) des Hp HBF notwendigen Versickerungsanlage im Richelpark, Vorbereitungen und Modelll gestützte Begleitung des Probebetriebs der WH-Anlage ZA. Ebenfalls werden zusätzliche Planungsleistungen zur Dimensionierung und Umplanung der Grundwasswerüberleitung am Hp HBF erforderlich. Zur Grundlagenschaffung erforderlicher Stützdruckberechnungen für die Vortriebe der Tunnelbohrmaschinen, wird zur Vorbereitung eine Ertüchtigung des GW-Gesamtmodells benötigt, auf dessen Basis die Stützdruckberechnungen für die TBMs erfolgen.
Mit erfolgreicher Durchführung des Probebetriebs werden in Situ Messwerte gewonnen, auf deren Basis das GW-Modell kalibriert und die bisherige Planung der Wasserhaltung am Hp HBF fortgeschrieben werden muss.
LÄ203
Der AN hat das 3D-Strömungsmodell (GW-Modell) erarbeitet, welches Grundlage für die bisherigen Planungen ist. Eine Übergabe des GW-Modells an Dritte, welche dieses auch noch Fortschreiben müssten, ist technisch enorm aufwendig und die benötigte Versiertheit im Umgang mit dem GW-Modell würde durch einen Wechsel des AN nicht gewährleistet sein. Außerdem verfügt der AN für die Aktualisierung der bisherigen Planung über alle notwendigen Unterlagen und ist in das Projekt eingearbeitet. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung /Erweiterung des bisherigen Lösungsansätze auf die nunmehr geänderte Planung bzw. das vorhandene GW-Modell nicht gewährleistet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten durch einen Wechsel des AN entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Zudem ist die Nachtragsleistung untrennbar mit der Hauptvertragsleistung verbunden. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müssten sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.