Beschaffung von Cisco Netzwerk und IT-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mikhaylova, Svetlana
E-Mail:
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Cisco Netzwerk und IT-Komponenten
Das Universitätsklinikum Frankfurt bezieht zum 1. November 2023 einen neuen Standort am Carl von Noorden Platz 1, 60596 Frankfurt. Im Gebäude werden 2 Untergeschosse sowie EG bis 3. OG neu bezogen. Diese Flächen müssen mit aktiver Netzwerk Technik LAN ausgestattet werden. W-LAN Access Points (CISCO Catalyst C9166i) werden durch den Kunden bauseits gestellt. Der Bieter muss diese auf dem bauseits vorhandenen passiven Netzwerk montieren und in den bereits bestehenden W-LAN Controller implementieren und in Betrieb nehmen. Die benötigten Switch Ports mit PoE sind in der Anzahl der ausgeschriebenen Access Points berücksichtigt.
Der Kunde strebt 2024/2025 die Harmonisierung seiner bestehenden CISCO Wartungs- und Support Verträge an. Aus diesem Grund wird der Wartungs- und Support Vertrag für den Standort am Carl von Noorden Platz 1 zunächst nur für 1 Jahr ausgeschrieben.
Im Zuge eines öffentlichen Vergabeverfahrens wird die Beschaffung, Implementierungsleistungen sowie Wartung und Service von Netzwerkkomponenten ausgeschrieben. Für die Ausführung dieser Tätigkeiten wird ein in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geeigneter Partner gesucht.
Da es sich um die Erweiterung der bestehenden CISCO Netzwerkinfrastruktur mit
einem Campusübergreifenden Netzwerkmanagement handelt, wird die Ausschreibung herstellerbezogen auf CISCO Komponenten durchgeführt. Bei der Erweiterung handelt es sich um die Erstausrüstung neuer, angemieteter Flächen des Auftraggebers am Carl von Noorden Platz 1 in Frankfurt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Cisco Netzwerk und IT-Komponenten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gegenständliche Vergabeverfahren wird in den Stand vor der Angebotsabgabe zurückversetzt. Grund hierfür ist, dass nach Ablauf der Angebotsfrist Fehler in den Vergabeunterlagen (hier: Preismatrix) festgestellt wurden, die zwingend einer Korrektur bedurften. Bereits eingereichte Angebote müssen neu eingereicht werden. Alle Bieter erhalten nochmals Gelegenheit zur Abgabe eines Angebots. Die Angebotsfrist wird entsprechend angepasst. Die Angebote sind auf der Grundlage der aktualisierten Vergabeunterlagen zu erstellen.
Aus technischen Gründen ist in der eVergabe eine Rückversetzung nicht möglich. Daher wird parallel ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen registrierten Interessenten gestartet über welches die korrigierten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das "neue" Verfahren trägt die Nummer 2023029a.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.