96-41-175-23: EKS Lich - Objektplanung für die Erweiterung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkgi.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

96-41-175-23: EKS Lich - Objektplanung für die Erweiterung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Gießen plant den zusätzlichen Raumbedarf an der Erich-Kästner-Schule in Form eines Neubaus zu erweitern. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 452 075.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Erich-Kästner-Straße 16, 35423 Lich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund gestiegener Schülerzahlen besteht ein erheblich erhöhter Raumbedarf, der durch das bestehende Schulgebäude nicht mehr abgedeckt werden kann. Es ist daher eine räumliche Erweiterung der Schule erforderlich.

Diese Erweiterung soll in unmittelbarem Anschluss zum Bestandsgebäude realisiert werden. Es ist beabsichtigt, durch eine sinnvolle Herangehensweise beide Gebäudeteile sowohl innen- als auch außenräumlich als ein erkennbares Ensemble zusammenzuführen.

Der zusätzliche Raumbedarf beinhaltet weitgehend neue Klassenräume, eine Mensa, eine Lehrküche und Nebenräume. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Bestandsbau um ein noch recht neues Gebäude handelt, soll auch die Innenraumqualität im geplanten Neubau den gleichen Stil aufweisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

II. Vergaberechtliche Prüfung

Diese Ziele können im Rahmen der Objektplanung nur durch das Büro Eßmann / Gärtner / Nieper realisiert werden, so dass gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb beabsichtigt ist.

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb durchzuführen, wenn der Auftrag wegen bestehenden Ausschließlichkeitsrechte nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann. Ausschließlichkeitsrechte sind Rechte, die exklusiv einer Person ein (positives) Nutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht zuweisen. Sie können u.a. aus Urheberrechten resultieren. Dabei stellt die Vorschrift nicht nur auf das bloße Vorhandensein eines Ausschließlichkeitsrechts ab, sondern verlangt daneben, dass die Leistung aufgrund des Ausschließlichkeitsrechts nur von einem Unternehmen erbracht werden kann (vgl. Röwekamp / Kus / Marx / Portz / Prieß, Kommentar zur VgV, 2. Auflage 2022, § 14 VgV, Rn. 50 f.).

Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Aufgrund seiner besonderen Gestaltung unterliegt das Gebäude der Erich-Kästner-Schule dem urheberrechtlichen Schutz, der eine Verwertung des vorliegenden Entwurfs für einen Neubau nur dem Inhaber des Urheberrechts zuweist.

Nach der Rechtsprechung ist ein Bauwerk oder ein Teil eines Bauwerks nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt, sich also vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abhebt und nicht in Routinearbeiten erschöpft. Für die „Schöpfungshöhe“ ist dabei der ästhetische Eindruck maßgeblich, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstfragen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (vgl. zu alledem Goede /Stoye /Stolz, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2021, S. 622, Rn. 40 m.w.N.). Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist in Ansehung der geschilderten besonderen Gestaltung der Erich-Kästner-Schule von der notwendigen Schöpfungshöhe auszugehen. Dies wird auch durch die Teilnahme am Tag der Architektur 2016 sowie durch Erwähnung in Fachbeiträgen (z.B. Fachzeitschrift des Backstein-Kontor, Köln) belegt.

Eine ergänzende Prüfung gem. § 14 Abs. 6 VgV ergab, dass es zu der geplanten Gestaltung des Erweiterungsbaus keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Angesichts der Grundstücksverhältnisse ist es zur Vermeidung eines unnötigen Verlusts von Schulhofflächen erforderlich, diesen unmittelbar an den Bestandsbau anzuschließen. Auch aus gestalterischen Gründen heraus soll sich die Erweiterung als solche nicht von der bestehenden Grundschule absetzen, damit nicht noch eine vierte Architektursprache mit Anna-Freud-Schule, Turnhalle, Grundschule und ihrer Erweiterung auf dem Grundstück in Erscheinung tritt. Die Erweiterung sollte im Idealfall mit Fertigstellung so aussehen, als wäre es keine Erweiterung, sondern von vornherein ein einheitliches Gebäude. Eine solche Gestaltung ist nur gemeinsam mit dem Inhaber des Urheberrechts am Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule möglich.

Auch die Innenräume des Erweiterungsbaus sollen im gleichen Konzept gestaltet werden wie die Innenräume des Bestandsgebäudes. Dadurch kann gezielt dafür gesorgt werden, dass die Räumlichkeiten von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule gleichermaßen angenommen und Differenzierungen vermieden werden. Zudem soll hierdurch die nötige Orientierung gewährleistet bleiben. Auch dies ist nur in fortgesetzter Zusammenarbeit mit dem Büro Eßmann / Gärtner / Nieper möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Eßmann Gärtner Nieper GbR
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 452 075.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Sachverhalt

Das Büro Eßmann / Gärtner / Nieper, Darmstadt wurde unter dem 05.03.2013 mit der Objektplanung für den Neubau der Erich-Kästner-Schule (Grundschule, 4-zügig) in Lich beauftragt. Der Beauftragung ging ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb voraus.

Die Erich-Kästner-Schule wurde in einem heterogenen Umfeld geplant und errichtet, das von der sehr bunten und mit vielen baulichen Applikationen versehenen Anna-Freud-Schule und der noch unsanierten Turnhalle mit Klinkerfassade geprägt wird. In diesen Kontext wurde mit dem Neubau der Erich-Kästner-Schule ein zeitgemäßer Neubau gesetzt, der den Klinkerbau aus den 60er Jahren bewusst zitiert hat. Der Baukörper stellt einen ruhigen Gegenpol zur bunten Anna-Freud-Schule dar, der als Basis für das gesamte Schulgrundstück parallel entlang der angrenzenden Wetter dient.

Innen wurde das Gebäude mit einem besonderen Farbkonzept gestaltet, das den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Orientierung bietet. Durch Absetzen einzelner Wandscheiben, die Haupttreppe im Foyer und durch die mit einer Holzfassade versehene, eingeschobene Aula werden weitere Akzente gesetzt. Von außen dominiert der helle Klinker in Verbindung mit den orange abgesetzten Fensterflügelprofilen.

Das Gebäude wurde im Jahr 2015 fertiggestellt.

Aufgrund gestiegener Schülerzahlen besteht eine erheblich erhöhter Raumbedarf, der durch das bestehende Schulgebäude nicht mehr abgedeckt werden kann. Es ist daher eine räumliche Erweiterung der Schule erforderlich.

Diese Erweiterung soll in unmittelbarem Anschluss zum Bestandsgebäude realisiert werden. Es ist beabsichtigt, durch eine sinnvolle Herangehensweise beide Gebäudeteile sowohl innen- als auch außenräumlich als ein erkennbares Ensemble zusammenzuführen.

Der zusätzliche Raumbedarf beinhaltet weitgehend neue Klassenräume, eine Mensa eine Lehrküche und Nebenräume. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Bestandsbau um ein noch recht neues Gebäude handelt, soll auch die Innenraumqualität im geplanten Neubau den gleichen Stil aufweisen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023

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