96-41-175-23: EKS Lich - Objektplanung für die Erweiterung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkgi.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

96-41-175-23: EKS Lich - Objektplanung für die Erweiterung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Gießen plant den zusätzlichen Raumbedarf an der Erich-Kästner-Schule in Form eines Neubaus zu erweitern. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 452 075.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Erich-Kästner-Straße 16, 35423 Lich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund gestiegener Schülerzahlen besteht ein erheblich erhöhter Raumbedarf, der durch das bestehende Schulgebäude nicht mehr abgedeckt werden kann. Es ist daher eine räumliche Erweiterung der Schule erforderlich.

Diese Erweiterung soll in unmittelbarem Anschluss zum Bestandsgebäude realisiert werden. Es ist beabsichtigt, durch eine sinnvolle Herangehensweise beide Gebäudeteile sowohl innen- als auch außenräumlich als ein erkennbares Ensemble zusammenzuführen.

Der zusätzliche Raumbedarf beinhaltet weitgehend neue Klassenräume, eine Mensa, eine Lehrküche und Nebenräume. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Bestandsbau um ein noch recht neues Gebäude handelt, soll auch die Innenraumqualität im geplanten Neubau den gleichen Stil aufweisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

II. Vergaberechtliche Prüfung

Diese Ziele können im Rahmen der Objektplanung nur durch das Büro Eßmann / Gärtner / Nieper realisiert werden, so dass gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb beabsichtigt ist.

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb durchzuführen, wenn der Auftrag wegen bestehenden Ausschließlichkeitsrechte nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann. Ausschließlichkeitsrechte sind Rechte, die exklusiv einer Person ein (positives) Nutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht zuweisen. Sie können u.a. aus Urheberrechten resultieren. Dabei stellt die Vorschrift nicht nur auf das bloße Vorhandensein eines Ausschließlichkeitsrechts ab, sondern verlangt daneben, dass die Leistung aufgrund des Ausschließlichkeitsrechts nur von einem Unternehmen erbracht werden kann (vgl. Röwekamp / Kus / Marx / Portz / Prieß, Kommentar zur VgV, 2. Auflage 2022, § 14 VgV, Rn. 50 f.).

Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Aufgrund seiner besonderen Gestaltung unterliegt das Gebäude der Erich-Kästner-Schule dem urheberrechtlichen Schutz, der eine Verwertung des vorliegenden Entwurfs für einen Neubau nur dem Inhaber des Urheberrechts zuweist.

Nach der Rechtsprechung ist ein Bauwerk oder ein Teil eines Bauwerks nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragt, sich also vom durchschnittlichen Schaffen eines Architekten abhebt und nicht in Routinearbeiten erschöpft. Für die „Schöpfungshöhe“ ist dabei der ästhetische Eindruck maßgeblich, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstfragen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (vgl. zu alledem Goede /Stoye /Stolz, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2021, S. 622, Rn. 40 m.w.N.). Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist in Ansehung der geschilderten besonderen Gestaltung der Erich-Kästner-Schule von der notwendigen Schöpfungshöhe auszugehen. Dies wird auch durch die Teilnahme am Tag der Architektur 2016 sowie durch Erwähnung in Fachbeiträgen (z.B. Fachzeitschrift des Backstein-Kontor, Köln) belegt.

Eine ergänzende Prüfung gem. § 14 Abs. 6 VgV ergab, dass es zu der geplanten Gestaltung des Erweiterungsbaus keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Angesichts der Grundstücksverhältnisse ist es zur Vermeidung eines unnötigen Verlusts von Schulhofflächen erforderlich, diesen unmittelbar an den Bestandsbau anzuschließen. Auch aus gestalterischen Gründen heraus soll sich die Erweiterung als solche nicht von der bestehenden Grundschule absetzen, damit nicht noch eine vierte Architektursprache mit Anna-Freud-Schule, Turnhalle, Grundschule und ihrer Erweiterung auf dem Grundstück in Erscheinung tritt. Die Erweiterung sollte im Idealfall mit Fertigstellung so aussehen, als wäre es keine Erweiterung, sondern von vornherein ein einheitliches Gebäude. Eine solche Gestaltung ist nur gemeinsam mit dem Inhaber des Urheberrechts am Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule möglich.

Auch die Innenräume des Erweiterungsbaus sollen im gleichen Konzept gestaltet werden wie die Innenräume des Bestandsgebäudes. Dadurch kann gezielt dafür gesorgt werden, dass die Räumlichkeiten von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule gleichermaßen angenommen und Differenzierungen vermieden werden. Zudem soll hierdurch die nötige Orientierung gewährleistet bleiben. Auch dies ist nur in fortgesetzter Zusammenarbeit mit dem Büro Eßmann / Gärtner / Nieper möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Eßmann Gärtner Nieper GbR
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 452 075.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Sachverhalt

Das Büro Eßmann / Gärtner / Nieper, Darmstadt wurde unter dem 05.03.2013 mit der Objektplanung für den Neubau der Erich-Kästner-Schule (Grundschule, 4-zügig) in Lich beauftragt. Der Beauftragung ging ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb voraus.

Die Erich-Kästner-Schule wurde in einem heterogenen Umfeld geplant und errichtet, das von der sehr bunten und mit vielen baulichen Applikationen versehenen Anna-Freud-Schule und der noch unsanierten Turnhalle mit Klinkerfassade geprägt wird. In diesen Kontext wurde mit dem Neubau der Erich-Kästner-Schule ein zeitgemäßer Neubau gesetzt, der den Klinkerbau aus den 60er Jahren bewusst zitiert hat. Der Baukörper stellt einen ruhigen Gegenpol zur bunten Anna-Freud-Schule dar, der als Basis für das gesamte Schulgrundstück parallel entlang der angrenzenden Wetter dient.

Innen wurde das Gebäude mit einem besonderen Farbkonzept gestaltet, das den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Orientierung bietet. Durch Absetzen einzelner Wandscheiben, die Haupttreppe im Foyer und durch die mit einer Holzfassade versehene, eingeschobene Aula werden weitere Akzente gesetzt. Von außen dominiert der helle Klinker in Verbindung mit den orange abgesetzten Fensterflügelprofilen.

Das Gebäude wurde im Jahr 2015 fertiggestellt.

Aufgrund gestiegener Schülerzahlen besteht eine erheblich erhöhter Raumbedarf, der durch das bestehende Schulgebäude nicht mehr abgedeckt werden kann. Es ist daher eine räumliche Erweiterung der Schule erforderlich.

Diese Erweiterung soll in unmittelbarem Anschluss zum Bestandsgebäude realisiert werden. Es ist beabsichtigt, durch eine sinnvolle Herangehensweise beide Gebäudeteile sowohl innen- als auch außenräumlich als ein erkennbares Ensemble zusammenzuführen.

Der zusätzliche Raumbedarf beinhaltet weitgehend neue Klassenräume, eine Mensa eine Lehrküche und Nebenräume. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Bestandsbau um ein noch recht neues Gebäude handelt, soll auch die Innenraumqualität im geplanten Neubau den gleichen Stil aufweisen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Altenstadt
Amöneburg
Aßlar
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gemünden (Felda)
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg