Client-Rollout 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2023028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Services rund um die Bereitstellung der PC-Komponenten an den Arbeitsplätzen.
Diese umfassen z. B.
• Die Betankung und Ausbringung der PC-Systeme am Arbeitsplatz gemäß AG Definition
• Rollout- und Schnittstellenplanung in Abstimmung mit den zugehörigen Gewerken und der übergeordneten Planungsgruppe des UKF
• Außerbetriebnahme, Rückbau der Altgeräte
Frankfurt am Main
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Services rund um die Bereitstellung der PC-Komponenten an den Arbeitsplätzen.
Diese umfassen z. B.
• Die Betankung und Ausbringung der PC-Systeme am Arbeitsplatz gemäß AG Definition
• Rollout- und Schnittstellenplanung in Abstimmung mit den zugehörigen Gewerken und der übergeordneten Planungsgruppe des UKF
• Außerbetriebnahme, Rückbau der Altgeräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.