Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Betroffenheitsanalyse und Sachgutachten Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-SEG-Ostfeld-BAL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 11
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WiBau GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 11
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6112623930
Fax: +49 61126239319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Betroffenheitsanalyse und Sachgutachten Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe
Betroffenheitsanalyse und Sachgutachten Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe
1. Beschreibung:
Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Wiesbaden-Erbenheim sowie Mainz-Kastel und umfasst einen Bereich von ca. 450 ha. Gemäß dem Strukturkonzept, welches im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung für die SEM "Ostfeld" erarbeitet wurde, ist im Süden des Plangebiets ein neuer Stadtteil für etwa 8.000 bis 12.000 Einwohner, mit rund 3.800 bis 5.700 Wohneinheiten, auf einer Fläche von ca. 68 ha sowie im Norden ein zentraler Behördenstandort des Bundeskriminalamtes (BKA) mit perspektivisch 7.000 Mitarbeitern auf einer Fläche von ca. 27 ha geplant. Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Die Errichtung eines neuen Stadtteils soll dem in Wiesbaden erhöhten Bedarf für Wohnen und Arbeiten entsprechen und den Anforderungen eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtteils gerecht werden. Zur Umsetzung der Anforderungen beabsichtigt die LHW gemeinsam mit dem Entwicklungsträger einen europaweiten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb auszuloben. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die Erstellung eines Rahmenplans dienen, der in Vorbereitung der Bauleitplanung erarbeitet werden soll.
Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Dies beinhaltet die Etablierung von grünen Vernetzungskorridoren sowie Saumbereichen, zusammenhängenden Gehölzstrukturen, die Ausweisung eines übergeordneten Biotopverbundbereichs und weitere Maßnahmen. Auch wird eine Umstellung des konventionellen Betriebs der Landwirtschaft auf Öko-Landbau angestrebt.
Nach aktuellem Erkenntnisstand sind 19 landwirtschaftliche Betriebe im Entwicklungsbereich der SEM "Ostfeld" tätig. Auf Grundlage der Daten aus den vorbereitenden Untersuchungen lässt sich feststellen, dass 16 Betriebe Flächen in den geplanten Baugebieten (Stadtquartier - ca. 65,7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche und Gewerbegebiet B1 - ca. 26,5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche) bewirtschaften.
Um die Auswirkungen der Planungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe beurteilen zu können, soll die bereits in der vorbereitenden Untersuchung durchgeführte Betroffenheitsanalyse konkretisiert werden. Die Ergebnisse der vertiefenden Betroffenheitsanalyse und des zu erstellenden Sachgutachtens Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe sollen erfasst und bewertet werden. Aufbauend auf diesen soll eine Handlungsstrategie zum Umgang mit möglichen Existenzgefährdungen auf einzelbetrieblicher Ebene mit Empfehlungen erarbeitet werden, wie zu erwartende Existenzgefährdungen bestmöglich abgewendet werden können.
Da hierfür die Mitwirkung der Betroffenen essentiell ist, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen dazu geschaffen. Die rechtliche Grundlage basiert auf § 169 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 137 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen), § 138 BauGB (Auskunftspflicht) und § 139 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger).
2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erarbeitung der Betroffenheitsanalyse und des Sachgutachtens zur Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der SEM "Ostfeld".
Ziel ist es, die Betroffenheit von landwirtschaftlichen Betrieben durch die SEM "Ostfeld" zu erheben und Handlungsempfehlungen zur Abwendung bzw. zum Umgang mit einer möglichen Existenzgefährdung einzelner Betriebe aufzuzeigen.
Insbesondere ist hierbei auch die Maßgabe des Bescheids des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12. Mai 2021 zum Antrag der LHW auf Zulassung einer Abweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 im Bereich der SEM "Ostfeld" zu beachten.
Der Untersuchungsraum bezieht sich primär auf den Entwicklungsbereich (Anlage 2) der SEM "Ostfeld". Die Betrachtung der Betriebe ist dabei abhängig von den Betriebsstandorten sowie den Eigentums- und Pachtflächen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und beschränkt sich nicht auf den Entwicklungsbereich.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgenden zwei Bausteine:
Baustein 1 - Betroffenheitsanalyse
Baustein 2 - Sachgutachten Existenzprüfung / Aktualisierung Betroffenheitsanalyse (optional)
Das Sachgutachten Existenzprüfung bzw. die Aktualisierung der Betroffenheitsanalyse soll als Optionale Leistung angeboten werden, da diese ggf. nur für einzelne Betriebe erstellt werden muss.
Der Baustein 1 - Betroffenheitsanalyse gliedert sich in 3 Phasen:
Phase 1: Vorbereitung und Konzeption
Phase 2: Grundlagenermittlung
Phase 3: Betroffenheitsanalyse
Die Phase 1 umfasst die Vorbereitung mit Klärung der Aufgabenstellung, der vorliegenden Datenlage und der Organisation, sowie die Konzeption zur weiteren Vorgehensweise (inklusive Erstellung eines Konzeptes zur Kontaktaufnahme mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben). Der ET und der Gutachter stehen dabei im engen Austausch.
In Phase 2 soll eine Grundlagenermittlung durchgeführt werden. Diese umfasst eine Betrachtung des Untersuchungsgebietes in Bezug auf die Standortbedingungen und die Betriebs- bzw. Agrarstruktur, sowie eine Betriebsanalyse der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Im Zuge der Grundlagenermittlung wird eine Erhebung betriebsbezogener Daten der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit mit dem ET durchgeführt.
In Phase 3 soll auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen und Daten die Betroffenheit der landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt und bewertet werden. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse soll eine Handlungsempfehlung bzw. eine Empfehlung für mögliche einzelbetriebliche Gutachten zur Existenzprüfung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe erstellt werden.
Der Baustein 2 - Sachgutachten Existenzprüfung/ Aktualisierung (optional) gliedert sich in 4 Phasen:
Phase 1: Vorbereitung und Konzeption
Phase 2: Grundlagenermittlung
Phase 3: Prüfung Existenzgefährdung
Phase 4: Handlungsempfehlung/ -strategie
Im Gegensatz zur Betroffenheitsanalyse sollen einzelne landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich ihrer Existenzgefährdung betrachtet werden. Im Rahmen dieser Sachgutachten zur Existenzprüfung sollen die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse (Baustein 1) entsprechend der fortschreitenden und sich konkretisierenden Planung aktualisiert und detailliert werden.
Die Ergebnisse aus der Betroffenheitsanalyse (Baustein 1) sind Grundlage der Prüfung der Existenzgefährdung. In Phase 1 sollen die im Zuge der Vorbereitung und Konzeption der Betroffenheitsanalyse getroffenen Absprachen ergänzt und spezifisch auf das Sachgutachten Existenzprüfung für die einzelnen Betriebe angepasst bzw. neu erörtert werden.
In der Grundlagenermittlung in Phase 2 soll die Betriebsanalyse der Betroffenheitsanalyse (Leistungsbaustein 1), um betriebswirtschaftliche Aspekte ergänzt werden. Es wird eine Erhebung betriebswirtschaftlicher Daten der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit mit dem ET durchgeführt.
In der Phase 3 ist die Existenzfähigkeit des jeweiligen Betriebes vor dem Eingriff (Ist-Situation) und eine mögliche Existenzgefährdung nach dem Eingriff (Soll-Situation) zu überprüfen.
Auf Basis der Ergebnisse soll in Phase 4 ggf. (optional) eine Handlungsempfehlung/ -strategie erstellt werden, die Abwendungsmöglichkeiten und Handlungsvarianten aufzeigt. Der Gutachter steht dabei im engen Austausch mit dem ET und den betroffenen Betrieben. Der Gutachter soll die Betriebe gemäß der erstellten Handlungsempfehlung/ -strategie ggf. auch beraten
3. Optionen:
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-2, Stufe II: LPH 3-4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9
Es ist zudem eine Unterteilung der Maßnahme in 3 Bauphasen vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
4. Zeitplan der Leistungserbringung:
Leistungsbeginn: Unverzüglich nach Auftragserteilung; voraussichtlich November 2023
Die Entwicklung und Durchführung der Untersuchung für das Gutachten Betroffenheitsanalyse soll voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2023 begonnen und bis voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2024 abgeschlossen werden. Die ggf. folgenden (optionalen) Sachgutachten zur Existenzprüfung sollen voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024 konzipiert und durchgeführt werden. Der Abschluss wird voraussichtlich Ende des 3. Quartal 2024 erwartet.
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
Der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 90 Punkte):
- Gemittelter Umsatz bei vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, netto pro Jahr. - max. 20 Punkte;
Referenzen (max. 250 Punkte):
Referenzprojekte 1-2 - Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben (max. 80 Punkte (40 je Referenz)):
- Erfahrungen in der Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme - max. 10 Punkte
- Erfahrungen in der Durchführung bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben und Bewertung der Entschädigung - max. 30 Punkte
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Referenzprojekt 3 - Ermittlung der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe (max. 60 Punkte):
- Erfahrungen in der Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme - max. 10 Punkte
- Erfahrungen in der Durchführung bei der Ermittlung und Bewertung der Betroffenheit und Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben - max. 30 Punkte
- Erfahrung in der Erstellung von Erläuterungsberichten mit nachvollziehbarer und schlüssiger Empfehlung zum Umgang mit betroffenen und ggf. Existenzgefährdeten landwirtschaftlichen Betrieben - max. 20 Punkte
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Die Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt anhand der obenstehend aufgelisteten Erfahrungen im Rahmen der mit der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte vergeben.
Als Gesamtsumme der Bewertungsmatrix können maximal 160 Punkte erreicht werden. Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Sollte ein Bewerber Teilbereiche nicht erfüllen führt dies nicht zum Ausschluss.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-2, Stufe II: LPH 3-4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9
Es ist zudem eine Unterteilung der Maßnahme in 3 Bauphasen vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise -soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Vorzulegen de Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2023 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister /einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4Nr. 4 VgV).
b. Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.500.000 EUR für Personenschäden sowie 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a1. Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
Die Leistung ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Es ist hierzu zwingend ein Nachweis über die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Landwirtschaft (Bestellungsurkunde) vorzulegen.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, führt dies zum Ausschluss.
b1. Referenzprojekte 1-2 - Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben
Wir bitten Sie, uns zwei Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre für vergleichbare Leistungen zu nennen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen.
Aus der Beschreibung sollen insbesondere folgende wesentliche Erfahrungen und Aspekte hervorgehen:
- Erfahrungen in der Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme
- Erfahrungen in der Durchführung bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben und Bewertung der Entschädigung
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der obenstehend aufgelisteten Erfahrungen im Rahmen der mit der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte vergeben. Wir bitten Sie, uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzen gewertet.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
b2. Referenz 3 - Ermittlung der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
Wir bitten Sie, uns zwei Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre für vergleichbare Leistungen zu nennen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen.
Aus der Beschreibung sollen insbesondere folgende wesentliche Erfahrungen und Aspekte hervorgehen:
- Erfahrungen in der Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme
- Erfahrungen in der Durchführung bei der Ermittlung und Bewertung der Betroffenheit und Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben
- Erfahrung in der Erstellung von Erläuterungsberichten mit nachvollziehbarer und schlüssiger Empfehlung zum Umgang mit betroffenen und ggf. Existenzgefährdeten landwirtschaftlichen Betrieben
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der obenstehend aufgelisteten Erfahrungen im Rahmen der mit der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte vergeben. Wir bitten Sie, uns ein Referenzprojekt zu nennen, das gewertet werden sollen. Es wird maximal eine Referenze gewertet.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Ergänzung zu III.1.3 a1 - Beizufügende Anlagen:
Die Leistung ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Es ist hierzu zwingend ein Nachweis über die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Landwirtschaft (Bestellungsurkunde) vorzulegen.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, führt dies zum Ausschluss.
Ergänzung zu III.1.3 b1 - Referenzen 1 + 2, Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben:
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Ergänzung zu III.1.3 b2 - Referenz 3, Ermittlung der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe:
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Die Leistung ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Es ist hierzu zwingend ein Nachweis über die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Landwirtschaft (Bestellungsurkunde) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen.
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet
der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere
Verhandlung zu erteilen.
Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Oktober/November 2023 stattfinden.
Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/12-6603
Fax: +49 6151/12-5816
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/12-6603
Fax: +49 6151/12-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/12-6603
Fax: +49 6151/12-5816