ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: LOS 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; LOS 2 Planung BÜ und PU Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52704
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Emmer, Arminius Löw
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: LOS 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; LOS 2 Planung BÜ und PU
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Planung BÜ und PU
Postanschrift: Franklinstraße 28/29
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flörsheim
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Postanschrift: Franklinstraße 28/29
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
MKA02: Im Zuge der Entwurfsplanung für das BÜ Ersatzbauwerk wurde festgestellt, dass eine Bestehende Querung mit Leitungen Dritter bei km 33,372 umverlegt werden muss. Aufgrund der örtlich beengten Verhältnisse ist es erforderlich ein neues Durchlassbauwerk mit einem Mehrspartenrohr zu Planen. Hierfür wird die Objektplanung für ein IBW gemäß den HOAI Lph. 1-4, 6 und 7 sowie die TWP der Lph 2,3,6 erforderlich. Diese Leistung war nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
Da der AN die Planung einer Unterführung im Bereich der bestehenden Querung von Leitungen plant und ist es technisch sinnvoll auch die Umverlegung von ihm planen zu lassen, da die neue Querung im Bereich des Bauwerks geplant werden muss, um die ursprüngliche Trassenführung nicht mehr als nötig zu verändern. Die Planungen für beide Bauwerke sind iterativ aufeinander aufzubauen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.