Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43198
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kögel, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 20330172811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4 ; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2 , Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/ BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3+5/ landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4 / FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4 / Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5 / faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5 / Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2 / planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4 ; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2 , Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/ BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3+5/ landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4 / FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4 / Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5 / faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5 / Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2 / planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4
Mehraufwand für die Rückführung von Bestandsaufmaße via AVANI. Bei Angebotsabgabe konnte der Aufwand nachweislich nicht realistisch abgeschätzt werden, da AVANI noch nicht eingeführt war. Abschätzung erfolgte im Vergleich zur Anwendung von DB GIS. Es konnte vom AN nachgewiesen werden, dass Ihm ein Mehraufwand entstanden ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags hat sich nicht verändert, es wird nur der Mehraufwand geltend gemacht.
(MKA 15_08)
Zur Angebotsangabe war keine Abschätzung des Aufwandes möglich, durch die Änderung der Vorschrift zur Nutzung von AVANI konnte auch bei aller Sorgfalt keine realistische Abschätzung der Kosten erfolgen. Da es sich die Beauftragung nicht ändert, sondern nur ein Mehraufwand geltend gemacht wird, ist ein AN-Wechsel technich nicht möglich. Außerdem ist der Auftragnehmer ist u.a. für die Vermessungsarbeiten, Erstellung von Lageplänen und Bestands- und Planungsmodellen in der BIM-Methode beauftragt. Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers zur Rückfühurng der Plänewürde zu einer Schnittstelle im Projekt führen, die einen hohen Koordinationsaufwand fordert.