ESTW Rüsselsheim, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54765
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fabian Busché, Kerstin Kr Schmidt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Rüsselsheim, Planungsleistungen
Los 1: Planung Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1: LST, TK
Postanschrift: Hahnstr. 52
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rüsselsheim
Los 1: Planung Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation
Postanschrift: Hahnstr. 52
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
MKA09: Der Nachtrag 09 beinhaltet die Gesamtkostenplanung in der Lph 3-5, im Rahmen der Lose 1-6, aller Gewerke von nicht beauftragten Losen im Projekt ESTW Rüsselsheim
Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.