Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43198
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kögel, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 20330172811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4 ; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2 , Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/ BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3+5/ landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4 / FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4 / Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5 / faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5 / Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2 / planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4 ; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2 , Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/ BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3+5/ landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4 / FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4 / Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5 / faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5 / Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2 / planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4
Zur Erfüllung der Vermessungleistungen in der Leistungsstufe 4 (Digitales Geländemodell/ Geländeschnitte) mussten für Pos. 4.1.1 (Berechnung eines digitalen Geländemodells) die Befliegungsdaten der Strecke 2631 ins Modell überführt werden. Da es bei der Übergabe der Daten aufgrund von nicht vorhersehbaren technischen Schwierigkeiten zu einen erheblichen Mehraufwand gekommen ist als zur Angebotserstellung abzuschätzen war, wird dies hier als Nachtragsanspruch geltend gemacht. Der Inhalt der Beauftragung hat sich nicht geändert.
(MKA 14_09)
Die Übergabe der Befliegungdaten war vertragliche geregelt und ein erfahrenes Unternehmen hatte den Zuschlag erhalten. Es war nicht vorauszusehen, dass es bei der Erstellung des DGMs aus den Befliegungsdaten zu technischen Schwierigkeiten kommen wird, die vertraglich nicht zu regeln waren. Ein Mehraufwand für den AN war somit nicht vorhersehbar. Die Fehlersuche und Bearbeitung vom den übergebenen Befliegungsdaten hat keinen Einfluss auf den beauftragten Inhalt. Es war lediglich ein nicht vorhersehbarer Mehraufwand bei der Bearbeitung, welches jedoch das Arbeitsergebnis nicht beeinflusst.