Neue Fehmarnsundquerung - Pfahlprobebelastung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62989
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Fehmarnsundquerung - Pfahlprobebelastung
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Probepfählen und die Durchführung von
statischen Pfahlprobebelastungen für den Neubau der Fehmarnsundquerung. Es sind nach aktueller
Planung sieben Probepfähle inkl. Reaktionspfähle herzustellen. Die Längen der Pfähle werden je nach
Bodenbeschaffenheit vor Ort festgelegt. Es sind Tiefen der Probepfähle inkl. Reaktionspfähle, um die 20 m zu
erwarten.
E.1631230009
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neue Fehmarnsundquerung - Pfahlprobebelastung
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Probepfählen und die Durchführung von
statischen Pfahlprobebelastungen für den Neubau der Fehmarnsundquerung. Es sind nach aktueller
Planung sieben Probepfähle inkl. Reaktionspfähle herzustellen. Die Längen der Pfähle werden je nach
Bodenbeschaffenheit vor Ort festgelegt. Es sind Tiefen der Probepfähle inkl. Reaktionspfähle, um die 20 m zu
erwarten.
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Nr. 3 - Hindernis bei Mikropfahlherstellung R 2.2 Nord innen
Während der Herstellung des Reaktionspfahls am Standort 2.2 ist ein Hindernis aufgetaucht. Das Hindernis muss durchbohrt werden, um den Reaktionspfahl fachgerecht herzustellen.
Die Hindernisdurchbohrung wird notwendig, um die Herstellung des Reaktionspfahl am Standort 2.2. sicherzustellen.