Lieferung von Büro- und Organisationsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paulsplatz 9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Büro- und Organisationsmaterial
Belieferung der Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main mit Büro- und Organisationsmaterial
Büromaterial Teil 1
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Belieferung der Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main mit Büro- und Organisationsmaterial; hier: Büromaterial Teil 1
Ökologisch nachhaltige Produkte
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen für dieses Los bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bezüglich dieses Loses zulässig.
Die Bieter haben die Möglichkeit, für jedes Los jeweils ein Angebot abzugeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter aber nur den Zuschlag für ein einziges Los erhalten. Außer es gehen nicht ausreichend Angebote ein. In diesem Fall kann ein Bieter auch den Zuschlag für mehrere Lose erhalten.
Wenn ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erfolgt der Zuschlag auf das größere Los (in Bezug auf das zuvor vom Auftraggeber geschätzte Auftragsvolumen).
Bei Bietern mit punktgleichen Angeboten (zwei wirtschaftlich identische Angebote) auf jeweils ein Los, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis.
Anzubieten sind pro Los sämtliche dort aufgeführten Positionen, da die Leistung jeweils als ein geschlossenes Los vergeben wird. Werden innerhalb eines Loses nicht alle Positionen angeboten, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes für dieses Los.
Büromaterial Teil 2
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Belieferung der Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main mit Büro- und Organisationsmaterial; hier: Büromaterial Teil 2
Ökologisch nachhaltige Produkte
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen für dieses Los bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bezüglich dieses Loses zulässig.
Die Bieter haben die Möglichkeit, für jedes Los jeweils ein Angebot abzugeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter aber nur den Zuschlag für ein einziges Los erhalten. Außer es gehen nicht ausreichend Angebote ein. In diesem Fall kann ein Bieter auch den Zuschlag für mehrere Lose erhalten.
Wenn ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erfolgt der Zuschlag auf das größere Los (in Bezug auf das zuvor vom Auftraggeber geschätzte Auftragsvolumen).
Bei Bietern mit punktgleichen Angeboten (zwei wirtschaftlich identische Angebote) auf jeweils ein Los, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis.
Anzubieten sind pro Los sämtliche dort aufgeführten Positionen, da die Leistung jeweils als ein geschlossenes Los vergeben wird. Werden innerhalb eines Loses nicht alle Positionen angeboten, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes für dieses Los.
Stempel und Stempelzubehör
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Belieferung der Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main mit Büro- und Organisationsmaterial; hier: Stempel und Stempelzubehör
Ökologisch nachhaltige Produkte
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen für dieses Los bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bezüglich dieses Loses zulässig.
Die Bieter haben die Möglichkeit, für jedes Los jeweils ein Angebot abzugeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter aber nur den Zuschlag für ein einziges Los erhalten. Außer es gehen nicht ausreichend Angebote ein. In diesem Fall kann ein Bieter auch den Zuschlag für mehrere Lose erhalten.
Wenn ein Bieter bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erfolgt der Zuschlag auf das größere Los (in Bezug auf das zuvor vom Auftraggeber geschätzte Auftragsvolumen).
Bei Bietern mit punktgleichen Angeboten (zwei wirtschaftlich identische Angebote) auf jeweils ein Los, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis.
Anzubieten sind pro Los sämtliche dort aufgeführten Positionen, da die Leistung jeweils als ein geschlossenes Los vergeben wird. Werden innerhalb eines Loses nicht alle Positionen angeboten, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes für dieses Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Unternehmen_Formularsatz":
Buchstabe A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB;
Buchstabe F) 1. Eigenerklärung bezüglich des Eintrags ins Berufs- und Handelsregister
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Unternehmen_Formularsatz":
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber/Bietende bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G) Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Erklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV abzugeben.
siehe hierzu die Datei "Anforderungen an die Unternehmen_Formularsatz":
Buchstabe B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber/Bietende bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H): Abgabe von drei geeigneten Referenzen über vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist.
Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden nicht berücksichtigt.
Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen.
s. o. unter H) Referenzen
Die Übergabe des elektronischen Kataloges muss spätestens 15 Arbeitstage vor Vertragsbeginn an die Auftraggeberin erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote mit fehlenden Herstellerangaben nicht gewertet werden und das Angebot ausgeschlossen wird. Dabei werden Einkaufs-, Großhandels- oder ähnliche Organisationen nicht als Hersteller anerkannt. Ebenso können Hausmarken nicht als Herstellerangabe gewertet werden, es sei denn, der Fremdproduktionsanteil ist geringfügig im Sinne des Wettbewerbsrechts (unter 15%).
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).