Waldschwimmbad Infrastrukturgebäude - Fachplanung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-71 F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift: Berliner Str. 100
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6980652976
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waldschwimmbad Infrastrukturgebäude - Fachplanung HLS
Fachplanung HLS
Waldschwimmbad Offenbach
Auf d. Rosenhöhe 29
63069 Offenbach am Main
Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 sowie 7 + 8 für den Abbruch des bestehendes Infrastrukturgebäudes, der Verlagerung der dort untergebrachten Funktionen (Sammel- und Schüler-Umkleiden, Sanitäranlagen, Wintereingang und Vereinsfläche) in eine Interimsanlage und Neuerrichtung eines Infrastrukturgebäudes
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand der unter Abschnitt III genannten Kriterien.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind:
Leistungsstufe I: Vorentwurf
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung
Leistungsstufe II: Entwurf
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%)
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%)
Leistungsstufe III: Ausführung:
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%)
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%)
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Leistungsphase 9 Objektbetreuung
Die Stufen III wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt. Die OPG mbH ist eine 100%-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100% im Eigentum der Stadt Offenbach ist. Die OPG unterhält mit der Stadt Offenbach einen Rahmenvertrag vor. Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs-, und Beratungsleistungen an die OPG vergeben, welche diese Leistungen an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Die Frist für die Beantwortung von Teilnehmerfragen wird auf den 22.09.2023 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Besichtigung der Örtlichkeit möglich. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Gewerberegister
Eignungskriterien: siehe Datei "Wertungsmatrix.xlsx", Registerblätter: "Stufe 1 - Eignungskriterien" sowie "Stufe 1 - Referenzprojekte"
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen. Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Eignungskriterien: siehe Datei "Wertungsmatrix.xlsx", Registerblätter: "Stufe 1 - Eignungskriterien" sowie "Stufe 1 - Referenzprojekte"
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen. Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Architektin und/oder Ingenieur/Ingenieurin und/oder "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" und/oder "M.Sc" und/oder "Master Architecture" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
-der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in (und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter/in nach HBO) zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungs-beteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikations-feststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
-Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
-Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816