LZB Anpassung UZ-Jüterbog Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67911
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heinemann, Ralf
E-Mail:
Telefon: +49 89130823251
Fax: +49 69/265-45053
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LZB Anpassung UZ-Jüterbog
Im Rahmen der Anpassungen der Richtlinienkonformität für die UZ Jüterbog werden
auch Änderungen an der LZB-Zentrale Jüterbog erforderlich.
Neben den nachzuführenden Bezeichnungsänderungen werden zusätzlich Teilblöcke eingerichtet.
Die IBN der UZ Jüterbog erfolgt am 09.05.2024 und im Anschluss daran bis zum 30.05.2024 die Abnahmefahrten LZB.
Wir beabsichtigen folgende Leistungen auf Grundlage des ungeprüften PT 1 LZB zu vergeben:
- Planung PT 2 und Realisierung für die LZB Zentrale Jüterbog inkl. Planprüfung
- falls erforderlich Anpassungen in den Nachbar Zentralen
- Abnahmeprüfleistungen
- Beistellung Messzug/Abnahmefahrten
Jüterbog
Anpassung LZB UZ Jüterbog
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zulässig gemäß SektVO §13, Abs. 2, Punkt 3, Da für die Leistung aus besonderen (technischen) Gründen oder aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur ein bestimmtes Unternehmen (GTS Deutschland GmbH) in Betracht kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LZB Anpassung UZ-Jüterbog
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.