Projektunterstützung im KHZG Projekt: Leitstand Referenznummer der Bekanntmachung: 2023052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Latocha, Eva
E-Mail:
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektunterstützung im KHZG Projekt: Leitstand
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Gesetz, das im September 2020 in Deutschland verabschiedet wurde und die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland fördern soll. Das Gesetz stellt insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, um Investitionen in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zu ermöglichen. Dadurch soll unter anderem die Digitalisierung der Krankenhausprozesse und die Einführung von Telemedizin und digitalen Patientenakten vorangetrieben werden.
Das KHZG enthält spezifische Regelungen, wie die Mittel verwendet werden sollen und welche Bedingungen die Krankenhäuser erfüllen müssen, um die Förderung zu erhalten. Die Umsetzung des KHZG wird von verschiedenen Akteuren wie dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenhausträgern in Deutschland vorangetrieben.
Zur Umsetzung wird im Rahmen der Förderrichtlinien zum KHZG eine Unterstützung in Form eines erfahrenen Projektleiters für das UKF gesucht.
Innerhalb des KHZG Projektes werden folgende Ziele verfolgt:
Aufbau Zentrale Leitstelle mit dem Ziel relevante Informationen zu Prozessen und Ressourcen (in Echtzeit) transparent zu machen und somit Personal maximal und sinnvoll auszulasten und Entscheidungsfindung und Kommunikation zu verbessern
Implementieren Clinical Decision Support als Unterstützungshilfe. Speziell angepasste Künstliche Intelligenz an Erfahrungslevel des Personals (Rollen & Skills). Ergänzt durch intelligentes Monitoring
Integrierte Übersicht & proaktives Handeln. Ein an Bedarf angepasstes Bettenmanagement, bei der die Bedürfnisse und Anforderungen verschiedener Stakeholder im UKF berücksichtigt werden (z.B. Ökonomisierung, fokussierte Betreuung des Patienten)
Frankfurt am Main
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Gesetz, das im September 2020 in Deutsch-land verabschiedet wurde und die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland för-dern soll. Das Gesetz stellt insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, um Investitionen in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zu ermöglichen. Dadurch soll unter anderem die Digitalisierung der Krankenhausprozesse und die Einführung von Telemedizin und digitalen Patientenakten vorangetrieben werden.
Das KHZG enthält spezifische Regelungen, wie die Mittel verwendet werden sollen und welche Bedingungen die Krankenhäuser erfüllen müssen, um die Förderung zu erhalten. Die Umsetzung des KHZG wird von verschiedenen Akteuren wie dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenhausträgern in Deutschland vorangetrieben. Zur Umsetzung wird im Rahmen der Förderrichtlinien zum KHZG eine Unterstützung in Form eines erfahrenen Projektleiters für das UKF gesucht.
Innerhalb des KHZG Projektes werden folgende Ziele verfolgt:
• Aufbau Zentrale Leitstelle mit dem Ziel relevante Informationen zu Prozessen und Res-sourcen (in Echtzeit) transparent zu machen und somit Personal maximal und sinnvoll auszulasten und Entscheidungsfindung und Kommunikation zu verbessern
• Implementieren Clinical Decision Support als Unterstützungshilfe. Speziell angepasste Künstliche Intelligenz an Erfahrungslevel des Personals (Rollen & Skills). Ergänzt durch intelligentes Monitoring
• Integrierte Übersicht & proaktives Handeln. Ein an Bedarf angepasstes Bettenmanage-ment, bei der die Bedürfnisse und Anforderungen verschiedener Stakeholder im UKF berücksichtigt werden (z.B. Ökonomisierung, fokussierte Betreuung des Patienten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben eine Eigenerklärung Unternehmensdaten mit folgenden Angaben abzugeben:
- Rechtsform
- Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
- USt.ID-Nr.
- Adresse (Staat, Ort, Straße, Hausnr.)
- Ansprechpartner (Vorname, Name)
- Telefon
- Angaben für statistische Zwecke (VergStatVO).
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder
zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von
sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe
zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser
Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen
der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung
des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe zu verlangen.
Es wird ausdrücklich auf § 47 der Vergabeverordnung (VgV) hingewiesen.
Bieter haben eine Eigenerklärung Unternehmensdaten mit folgenden Angaben abzugeben:
- Rechtsform
- Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
- USt.ID-Nr.
- Adresse (Staat, Ort, Straße, Hausnr.)
- Ansprechpartner (Vorname, Name)
- Telefon
- Angaben für statistische Zwecke (VergStatVO).
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser
Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen.
Es wird ausdrücklich auf § 47 der Vergabeverordnung (VgV) hingewiesen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Zu 2:
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Zu 3:
Eigenerklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- in den letzten zwei Jahren ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts anfordern.
Zu 4:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
1. 3 Referenzen mit einschlägigen Berufserfahrungen mit Bezug auf KRITIS
2. Erfahrung im klinischen Umfeld
3. Zertifizierung für das Durchführen von Projekten im KHZG- Förderrechtlinienkontext
4. Verhandlungssicher Deutsch und Englisch
Zu 2. Mindestens 5 Jahre Erfahrung
Zu 3. Zertifizierung ist Mindeststandard
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.