Mannheim; terrestrische Vermessung & Bestandsmodellierung LP 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57544
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gring, Miriam
E-Mail:
Telefon: +49 7219386260
Fax: +49 69260913071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Mannheim; terrestrische Vermessung & Bestandsmodellierung LP 3
Mannheim; terrestrische Vermessung & Bestandsmodellierung LP 3 (Planungsabschnitt 1 (PA 1): Achsverschwenkung Mannheim Hbf; Planungsabschnitt 2 (PA 2): dreigleisiger Ausbau Mannheim Hbf – Mannheim-Friedrichsfeld Süd; Planungsabschnitt 3 (PA 3): Kreuzungsbauwerk Mannheim Friedrichsfeld)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Mannheim; terrestrische Vermessung & Bestandsmodellierung LP 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mannheim
Mannheim; terrestrische Vermessung & Bestandsmodellierung LP 3 (Planungsabschnitt 1 (PA 1): Achsverschwenkung Mannheim Hbf; Planungsabschnitt 2 (PA 2): dreigleisiger Ausbau Mannheim Hbf – Mannheim-Friedrichsfeld Süd; Planungsabschnitt 3 (PA 3): Kreuzungsbauwerk Mannheim Friedrichsfeld)
LÄA 01 - Aktuell wird der Fahrlachtunnel von Portal zu Portal aufgenommen. Die geforderte Leistungsänderung erweitert den zu vermessenden Bereich um den Straßenabschnitt vor und hinter dem Tunnelportal, sodass auch die Stützbauwerke und der Straßenbereich mit aufgenommen werden.
Der AN ist bereits vor Ort und vermisst die Gegebenheiten. Bei dem Nachtrag handelt es sich um eine Ausweitung des zu vermessenden Bereiches. Dem AN liegen bereits alle Randbedingungen und Vermessungspunkte vor, wodurch dieser sich nicht erneut in das Projekt und die Gegebenheiten einarbeiten muss. Hierdurch entsteht ein Zeit und somit Kostenvorteil. Die Einarbeitung eines gesonderten ANs würde zu Mehrkosten und Zeitverzögerungen führen.