EÜ Frankfurter Landstraße Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37202
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Robert Jovanovski, Roberto Bertino
E-Mail:
Fax: +49 06926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Nachtrag 97: Herstellung, Lieferung und Montage einer Wasserrinne zur seitlichen Entwässerung des Überbaus 2, für den Zwischenzustand bis zur Herstellung der Überbauten 3 und 4.
Das Erfordernis der Entwässerungsrinne ist darin begründet, dass anfallendes Niederschlagswasser im Gleisschotter auf den Überbauten 1 + 2 unter dem provisorischen Schotterblech flächig über die seitliche Betonfläche des Überbaus 2 in den Straßenraum sowie die beiden angrenzenden Geh- und Radwege abtropft bzw. -fließt. Dies kann zu Eis(zapfen)bildung führen und die Verkehrssicherheit gefährden. Mit dem Bau der späteren, über Längs-Übergangskonstruktionen dicht angeschlossenen, Überbauten 3 + 4 im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus der Nordmainischen S-Bahn, kann diese jetzt erforderliche Entwässerungsrinne, gleichermaßen wie die provisorische Gehwegkonsole, entfallen.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da eine Abgrenzung des Gewährleistungsanspruches dann nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus stehen nur begrenzt BE-Flächen zur Verfügung, die durch den AN der Hauptbaumaßnahme vollständig beansprucht werden. Weiterhin würde ein Wechsel des AN negative Auswirkungen auf den Terminplan verursachen, die Behinderungen im Bauablauf des AN des Hauptauftrages herbeiführen.