EÜ Frankfurter Landstraße Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37202
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Robert Jovanovski, Roberto Bertino
E-Mail:
Fax: +49 06926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Nachtrag 101: Ausstattung der Geländer Überbau 5, Innenwand Nord und Süd, Stützwand B1-7, Stützwand B7-13, Stützwand Rampe A600 sowie Handlauf Widerlager Süd mit Isolierfeldern gemäß RiL 997.0204, zur Entkopplung der anschließenden Geländerbereiche von den rückstromgeerdeten Geländern im Rissbereich.
Gemäß Ausführungsplanung müssen in den Geländern Isolierstöße eingebaut werden. Diese trennen Bereiche des Bauwerks, die bahngeerdet sind, von denen die es nicht sind. In den Positionen 01.13.0110, 02.13.0620 und 03.13.0200 des Vertrags-LVs wird die Anbindung der Stahlbauteile an die Bahnerdung beschrieben. Eine Trennung in Abschnitte mittels Isolierstößen geht weder aus dem Leistungsverzeichnis noch aus den anderen Vergabeunterlagen hervor, ist aber gemäß Ril 997.0204 erforderlich.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da eine Abgrenzung des Gewährleistungsanspruches dann nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus stehen nur begrenzt BE-Flächen zur Verfügung, die durch den AN der Hauptbaumaßnahme vollständig beansprucht werden. Weiterhin würde ein Wechsel des AN negative Auswirkungen auf den Terminplan verursachen, die Behinderungen im Bauablauf des AN des Hauptauftrages herbeiführen.