Baugrundgutachter, bauzeitliche Beratung EÜ Sternbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67630
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kisselmann, Vitali
E-Mail:
Telefon: +49 51128649185
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Rundestr. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kisselmann, Vitali
E-Mail:
Telefon: +49 51128649185
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundgutachter, bauzeitliche Beratung EÜ Sternbrücke
Die Eisenbahnüberführung „Sternbrücke“ aus dem Jahr 1926 befindet sich in km 290,596, Strecke 6100 (F-Bahn Berlin-Spandau – Hamburg-Altona) und in km 290,620, Strecke 1240 (S-Bahn Hamburg-Hbf – Altona). Die EÜ Sternbrücke besteht aus je zwei zweigleisigen Überbauten und überführt die Straßenkreuzung Stresemannstraße (B4) / Max-Brauer-Allee in Hamburg-Altona. Aufgrund des baulichen Zustandes und der nur noch geringen Restnutzungsdauer der vorhandenen Eisenbahnüberführung ist ein Neubau als Ersatz für die abgängige Brücke geplant. Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Sternbrücke“ ist als viergleisige Stabbogenbrücke vorgesehen. Für die anstehenden Hauptbaumaßnahme wird eine geotechnische Beratungsleistung benötigt, um Sachverhalte mit bereits bestehenden Baugrundgutachten zu erörtern und Handlungsempfehlungen zu geben. Zusätzlich soll ggf. zusätzliche Baugrundgutachten erstellt werden.
Baugrundgutachter, bauzeitliche Beratung EÜ Sternbrücke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 1 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 2 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 4 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen (gem. Anlage 5 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen oder seit 3 Jahren laufend und nachfolgenden Kriterien vergleichbaren -Projek-ten
1. Für EIU
2. Baugrund gutachterliche Leistungen in Infrastrukturprojekten
3. Baugrundgutachten erstellt und Handlungsempfehlung zum Thema Baugrund während der Bauphase erbracht
4. GWU von mindestens 50 Mio. EUR
Qualifikationsanforderung an vorgesehene Baugrundgutachter (gem. Anlage 6 des Dokumentes 23FEI67630_Teilnahmeantrag)
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master, Bachelor oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Baugrundgutachter,
3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie als Baugrundgutachter von Infrastrukturvorhaben tätig war, nachfolgenden Kriterien:
a. Für EIU oder öffentliche Auftraggeber
b. Baugrund gutachterliche Leistungen in Infrastrukturprojekten
c. Baugrundgutachten erstellt und Beratungsleistungen während der Leistungsphase 1-8 baubegleitend vollständig erbracht
d. GWU von mindestens 50 Mio. EUR
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.