Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen, rohen Eichenbrückenschwellen und rohen Eichengleisschwellen für Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne Entladung. Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67396
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hungers Barcelò, Kissy Paola
E-Mail:
Telefon: +49 3029756836
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hungers Barcelò, Kissy Paola
E-Mail:
Telefon: +49 3029756836
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen, rohen Eichenbrückenschwellen und rohen Eichengleisschwellen für Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne Entladung.
Herstellung und Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen, rohen Eichenbrückenschwellen und rohen Eichengleisschwellen für Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne Entladung.
Fachlosgruppe 1: Gleisschwelle Eiche Gr 1 roh 2,60m stirnseitig gesichert
Schwandorf
- Gesamtbedarf: 40.000 Stück
- Aufteilung der Gesamtmenge in 20 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 1.1 bis 1.20 zu je 2.000 Stück
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 5 Teilmengen-Losen à 2.000 Stück
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Fachlosgruppe 2: Eichenweichenschwellen (HxBxL) 16x26x220-660cm
Schwandorf
- Gesamtbedarf: 102.252,00 Meter
- Aufteilung der Gesamtmenge: in 45 unterschiedliche Positionen von Nr. 2.1 bis 2.45. Es werden 10 gleich große Teilmengen-Lose gebildet. Es ergibt sich eine Summe von 10.225,00 m für jedes Teilmengen-Los.
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 4 Teilmengen- Losen à 10.225m
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Fachlosgruppe 3: Eichenbrückenschwellen (HxBxL) 24x26x260cm
Schwandorf
- Gesamtbedarf: 2.000 Stück
- Aufteilung der Gesamtmenge: in 4 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 3.1 bis 3.4 zu je 500 Stück
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 1 Teilmenge-Los à 500 Stück
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Fachlosgruppe 4: Eichenbrückenschwellen (HxBxL) 30x24x300cm ( 0,175-0,245m³)
Schwandorf
- Gesamtbedarf: 1.000 Stück
- Aufteilung der Gesamtmenge: in 4 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 4.1 bis 4.4 zu je 250 Stück
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 1 Teilmenge-Los à 250 Stück
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Fachlosgruppe 5: Eichenbrückenschwellen (HxBxL) 24X50X300 cm
Schwandorf
- Gesamtbedarf: 500 Stück
- Aufteilung der Gesamtmenge: in 2 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 5.1 bis 5.2 zu je 250 Stück
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 1 Teilmenge-Los à 250 Stück
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Fachlosgruppe 6: Weichenbreitschwelle Eiche (HxBxL) 16x26x480cm
Schwandorf
- Gesamtbedarf: 192 m
- Aufteilung der Gesamtmenge: in 1 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 6.1 zu je 192 m.
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 1 Teilmenge-Los à 192 m
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB Eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b) zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
• Gesamtumsatz des Unternehmens (Bewerber) der letzten drei Geschäftsjahre.
• Angaben zum innerhalb der EU erzielten Umsatz (in Euro) des Unternehmens aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, aufgeteilt nach folgenden Gebieten:
Einsatzgebiet 1
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichengleisschwellen Gr 1 roh 2,60m stirnseitig gesichert (für Fachlosgruppe 1)
Einsatzgebiet 2
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen (HxBxL) 16x26x220-660cm (für Fachlosgruppe 2)
Einsatzgebiet 3
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenbrückenschwellen (HxBxL) 24x26x260cm (für Fachlosgruppe 3)
Einsatzgebiet 4
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenbrückenschwellen (HxBxL) 24x26x260cm (für Fachlosgruppe 4)
Einsatzgebiet 5
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenbrückenschwellen (HxBxL) 24X50X300 cm (für Fachlosgruppe 5)
Einsatzgebiet 6
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Weichenbreitschwelle Eiche (HxBxL) 16x26x480cm (für Fachlosgruppe 6)
Jeweils für alle Einsatzgebiete sowie jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2019/2010-2010/2021-2022/2023)
1. Umsatz des Unternehmens (Bewerbers) aus dieser Leistung innerhalb der EU
2. Angabe der jeweiligen Auftraggeber innerhalb der EU
Absatzmenge – hierbei müssen für eines der dreien letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens folgende Mengen an Auftraggeber der EU geliefert worden sein:
- (Fachlosgruppe 1) rohe Gleisschwellen: mind. 500m³ (hierbei sind auch jahresübergreifende Nachweise zugelassen: für die Liefersaison Nov.2020 bis Mai 2021, Nov. 2021 bis Mai 2022 oder für die Liefersaison Nov. 2022 bis Mai 2023)
- (Fachlosgruppe 2) rohe Eichenweichenschwellen: mind. 350m³
- (Fachlosgruppen 3 bis 5) rohe Eichenbrückenschwellen: mind. 50 m³
- (Fachlosgruppe 6) (Eiche Weichenbreitschwelle) muss mind. eine Referenzlieferung innerhalb der EU in den letzten 3 Jahren erfolgt sein.
Die vorgenannten Mindestliefermengen haben sich aufgrund von Erfahrungen in den letzten Jahren als aussagefähige Referenzmengen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf erbrachte Lieferquoten ergeben. Des Weiteren entsprechen Sie in m³ umgerechnet ungefähr den Mindestangebotsmengen (= kleinste Mengenlosgrößen) der Vergabe.
Für alle Lose:
- FSC-/ PEFC-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des Bewerbers sowie Erklärung der Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung für nachhaltige Holzwirtschaft und legale Holzbeschaffung (Gleichwertigkeit anderer Zertifikate muss durch Bewerber nachgewiesen werden)
- Angabe der Gesamtsägekapazität für den Lieferzeitraum Januar 2024 bis Dezember 2024 (12 Monate) des Bewerbers
- Angabe der eigenen monatlichen Sägekapazität des Bewerbers. Wenn keine eigene Sägekapazität vorhanden ist oder diese nicht genutzt wird: Information über Art und Umfang eines beabsichtigten Fremdunternehmereinsatzes bzw. Rückgriffs auf fremde Kapazitäten (fremde Kapazitäten sind auch solche von konzernverbundenen Unternehmen)
Sonstige Angaben (Bekanntmachung Ziff. VI.3.)
- im Fall eines beabsichtigten Einsatzes eines Fremdunternehmens (FU) sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen des Fremdunternehmers vorzulegen (Ziel: Eignung des/der Fremdunternehmer(s) prüfen sowie überprüfen, ob die fremden Kapazitäten, auf die sich der Bewerber/Bieter berufen hat, auch zur Verfügung stehen), anhand von
1) Verpflichtungserklärung(en)
2) FSC-/PEFC-Zertifikat des FU gem. EU-Holzhandelsverordnung bzw. gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Holzhandels VO eingehalten sind (siehe oben)
3) Bestätigung, dass der FU nicht durch die DB gesperrt ist und Bietereigenerklärung ohne Erklärung zum Verhaltenscodex
Vertragserfüllungsbürgschaft - weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaften zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen und Nachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
— Erklärung über die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer bzw. Person der Geschäftsleitung, Konzernführungskraft von deutschen und ausländischen DB-Konzerngesellschaften und politisch exponierter Stellung
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (Transporteure gelten als Nachunternehmer);
Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter III.1 der in der Bekanntmachung genannten Kriterien beabsichtigt, Nachunternehmer (NU) einzusetzen:
- Erklärung des Bewerbers, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise der/ des NU(s) vorlegen wird (NU in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
- Verpflichtungserklärung des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für die Ausschreibung zu benennen und dass er im Falle der Zuschlagserteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung stellen wird;
- Eigenerklärungen des/der fremden Unternehmen gemäß Ziff. III.1.1 und VI.3. der der Bekanntmachung mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-die gemäß Ziff. III.1.3. aufgeführten Bescheinigungen und Nachweise, soweit relevant.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tag vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.