Briefwahlunterlagen für das Bundesland Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0212

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 136-434688)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Briefwahlunterlagen für das Bundesland Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0212
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30199712 Bedruckte Briefumschläge ohne Fenster
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbriefumschlag, weißer blickdichter Stimmzettelumschlag und Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 136-434688

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II
Stelle des zu berichtigenden Textes: II.1.4)
Anstatt:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbriefumschlag, blauer Stimmzettelumschlag und Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament 

muss es heißen:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen (hellroterWahlbriefumschlag, weißer blickdichter Stimmzettelumschlag und Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament 

Abschnitt Nummer: II
Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.4)
Anstatt:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament. Hierbei ist ein hellroter Wahlbriefumschlag (maschinenlesbar) in einer Menge von ca. 2.849.500 Stück im Format DIN B5 mit abgerundeter Klappe aus 80 g/m² RC-Papier (davon 2.326.500 Umschläge ohne Fenster und 523.000 Umschläge mit Fenster), ein blauer Stimmzettelumschlag in einer Menge von ca. 2.788.000 Stück im Format DIN C5 mitspitzer Klappe aus 80 g/m² RC-Papier und ein Merkblatt+Wegweiser für die Briefwahl in einer Menge von ca. 2.762.500 Stück im Format DIN A4 mit 2 Seiten Umfang inkl. Druck (3/1-fbg. mineralölfrei) aus 80 g/m² RCPapier (davon 2.255.600 Stück für Wahlbriefumschlag ohne Fenster und 506.900 Stück für Wahlbriefumschlag mit Fenster) zu liefern. Weitere Angaben zur Leistungsbeschreibung der Umschläge und des Merkblattes+Wegweiser sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Auslieferung aller Lieferpositionen (hellroter Wahlbriefumschlag, blauer Stimmzettelumschlag und Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) muss bis zum 12.04.2024 (eintreffend) abgeschlossen sein. Auf eine zügige Abwicklung/ Auslieferung bei dem Auftragnehmer ist zu achten. Von allen drei Lieferpositionen (Position 1 ohne Adresse) sind dem Landeswahlleiter (Auftraggeber) Korrekturabzüge und Muster vorzulegen. Die Eindrucke in den hellroten Umschlägen (Position 1) korrigieren die Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter.Alle Umschläge (auch nicht vorhersehbare Nachlieferungen) müssen eine einheitliche Färbung haben. Es muss sichergestellt sein, dass die Gummierung der Umschläge sobeschaffen ist, dass eine zuverlässige Schließung ohne weitere Hilfsmittel sichergestellt ist. Die Auslieferung aller Positionen erfolgt in unterschiedlichen Stückzahlen direkt an die 421 Kommunen in Hessen. Hier ist bei dem anzubietendenNettopreis aller Positionen auch der entsprechende Versand (Lieferung) einzukalkulieren. Die Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter teilen dem Auftragnehmer die entsprechenden Lieferadressen (mit Ansprechpartnern) in den Gemeinden mit. Daher ist es erforderlich, im Auftragsfall zügig Verbindung mit der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter aufzunehmen. Die Auslieferungstermine sind unmittelbar mit den Gemeinden abzustimmen und unbedingt einzuhalten. Der Verteilerschlüssel wird zur Zeit noch ermittelt und wird im Auftragsfall durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Auslieferung aller Lieferpositionenmuss am 12.04.2024 (eintreffend) abgeschlossen sein. Daher wird für die Ausführungsfristen der Beginn für 01.03.2024 und für das Ende der Ausführung der 12.04.2024 festgelegt.Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. 

muss es heißen:

Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen für die am 9.Juni 2024 stattfindende Wahl zum 10. Europäischen Parlament.Hierbei ist ein hellroter Wahlbriefumschlag (maschinenlesbar) ineiner Menge von ca. 2.849.500 Stück im Format DIN B5 mitabgerundeter Klappe aus 80 g/m² RC-Papier (davon 2.326.500Umschläge ohne Fenster und 523.000 Umschläge mit Fenster),ein weißer blickdichter Stimmzettelumschlag in einer Mengevon ca. 2.788.000 Stück im Format DIN C5 mitspitzer Klappe aus 80 g/m² RC-Papier und einMerkblatt+Wegweiser für die Briefwahl in einer Menge von ca.2.762.500 Stück im Format DIN A4 mit 2 Seiten Umfang inkl.Druck (3/1-fbg. mineralölfrei) aus 80 g/m² RC-Papier (davon2.255.600 Stück für Wahlbriefumschlag ohne Fenster und506.900 Stück für Wahlbriefumschlag mit Fenster) zu liefern.Weitere Angaben zur Leistungsbeschreibung der Umschlägeund des Merkblattes+Wegweiser sind den Vergabeunterlagenzu entnehmen. Die Auslieferung aller Lieferpositionen (hellroterWahlbriefumschlag, weißer blickdichter Stimmzettelumschlagund Merkblatt+Wegweiser Briefwahl) muss bis zum 12.04.2024(eintreffend) abgeschlossen sein. Auf eine zügige Abwicklung/Auslieferung bei dem Auftragnehmer ist zu achten. Von allendrei Lieferpositionen (Position 1 ohne Adresse) sind demLandeswahlleiter (Auftraggeber) Korrekturabzüge und Mustervorzulegen. Die Eindrucke in den hellroten Umschlägen(Position 1) korrigieren die Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter,Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter.Alle Umschläge (auch nicht vorhersehbare Nachlieferungen)müssen eine einheitliche Färbung haben. Es musssichergestellt sein, dass die Gummierung der Umschläge sobeschaffen ist, dass eine zuverlässige Schließung ohne weitereHilfsmittel sichergestellt ist. Die Auslieferung aller Positionenerfolgt in unterschiedlichen Stückzahlen direkt an die 421Kommunen in Hessen. Hier ist bei dem anzubietendenNettopreis aller Positionen auch der entsprechende Versand(Lieferung) einzukalkulieren. Die Kreiswahlleiterinnen,Kreiswahlleiter, Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleiter teilendem Auftragnehmer die entsprechenden Lieferadressen (mitAnsprechpartnern) in den Gemeinden mit. Daher ist eserforderlich, im Auftragsfall zügig Verbindung mit derWahlleiterin oder dem Wahlleiter aufzunehmen. DieAuslieferungstermine sind unmittelbar mit den Gemeindenabzustimmen und unbedingt einzuhalten. Der Verteilerschlüsselwird zur Zeit noch ermittelt und wird im Auftragsfall durch denAuftraggeber mitgeteilt. Die Auslieferung aller Lieferpositionenmuss am 12.04.2024 (eintreffend) abgeschlossen sein. Daherwird für die Ausführungsfristen der Beginn für 01.03.2024 undfür das Ende der Ausführung der 12.04.2024 festgelegt.Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitigesLeistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % derNetto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahrenals Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. 

Abschnitt Nummer: VI
Stelle des zu berichtigenden Textes: VI3)
Anstatt:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter https://www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden.Mit dem Angebot sind weiter einzureichen (näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen):- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentgelt (siehe Vordruck)- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck)- ein entsprechendes Muster je Position ist kostenlos bis zum Angebotstermin (Ende der Angebotsfrist) an die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters für Hessen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in 65185 Wiesbaden, Ansprechpartner: Herr Zeißler zur Bemusterung zu übermitteln. Die Muster sind mit der Vergabenummer, Firmenname (Bieter) und entsprechende Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses zu kennzeichnen. Die Muster sind wesentliche Bestandteile des Angebots. Diese sind zwingend bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist an die benannte Adresse einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ein nicht zum Angebotsfristende eingereichtes Muster führt zum Ausschluss des Angebots.- auf gesondertes Verlangen:Auf gesonderte Aufforderung durch die Vergabestelle ist vom Bieter ein Konzept zur Auftragsausführung einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, wie seitens des Bieters sichergestellt wird, dass die Auslieferung der hellroten Wahlbriefumschläge, der blauen Stimmzettelumschläge und der Merkblätter+Wegweiser termingerecht erfolgen kann und alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung [besonders Ausschluss von Farbabweichungen bei den Umschlägen, einwandfreie Selbst- und Nassklebung (Verschlussklebung), fehlerfreie Drucktexte] erfüllt werden können. 

muss es heißen:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter https://www.vergabe.hessen.dekostenfrei heruntergeladen werden.Mit dem Angebot sind weiter einzureichen (näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen):- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentgelt (siehe Vordruck)- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck)- ein entsprechendes Muster je Position ist kostenlos bis zum Angebotstermin (Ende der Angebotsfrist) an die Geschäftsstelledes Landeswahlleiters für Hessen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in 65185Wiesbaden, Ansprechpartner: Herr Zeißler zur Bemusterung zu übermitteln.Die Muster sind mit der Vergabenummer, Firmenname (Bieter) und entsprechende Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses zu kennzeichnen. Die Muster sind wesentliche Bestandteile des Angebots. Diese sind zwingend bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist an die benannte Adresse einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ein nicht zum Angebotsfristende eingereichtes Muster führt zum Ausschluss des Angebots.- auf gesondertes Verlangen:Auf gesonderte Aufforderung durch die Vergabestelle ist vom Bieter ein Konzept zur Auftragsausführung einzureichen. Ausdiesem muss hervorgehen, wie seitens des Bieters sichergestellt wird, dass die Auslieferung der hellrotenWahlbriefumschläge, der weißen blickdichtenStimmzettelumschläge und der Merkblätter+Wegweiser termingerecht erfolgen kann und alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung [besonders Ausschluss von Farbabweichungen bei den Umschlägen, einwandfreie Selbst- und Nassklebung (Verschlussklebung), fehlerfreie Drucktexte] erfüllt werden können. 

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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