Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam - Riese - Str. 11 - 13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kirschner, Ralf
E-Mail:
Telefon: +49 8913085615
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
MKA21 - Ersatzmaßnahmen bei Ramm- und Bohrgründungen
Trotz Baugrundgutachten und Sondierungen im Rahmen der Ausführungsplanung wurden Bodenverhältnisse während derAusführungsphase aufgefunden welche die planmäßige Ausführung verhindern. An Stellen an denen das Rammrohr nicht dienötige Endtiefe erreicht müssen Umplanungen in Ortbeton Fundamente oder Betonkragen stattfinden um die Standsicherheitzu gewährleisten.Da die statischen Anforderungen unabhängig der Gründungsart bestehen bleiben und das Ergebnis eine funktionierende OLAnlage darstellt, bleibt der Gesamtcharakter der Maßnahme unverändert.