Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Julian Fassing, Wolfgang Taige
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Nachtrag 049: MKA049 Zusatzmaßnahmen an Reptilienschutzzäunen BA 02 gem. Vorgaben LBP, UNB und UBÜW
Im Rahmen von Freischnittarbeiten für die Herrichtung von BE-Flächen werden zusätzlich der Rückbau und die Entsorgung von Reptilienschutzzäunen und 2 Vergrähmungsmahden am Ende der vertraglichen Bauzeit notwendig. Die zusätzlichen Leistungen sind erst im Rahmen der Umweltplanung bekannt geworden und von der umweltfachlichen Bauüberwachung, bzw. durch die Vorgaben aus der LBP und der UNB sowie der UBÜW gefordert. Der AN ist bereits mit Personal und Gerät vor Ort. Der AN ist bereits zur Leistungsdurchführung von Freischnittarbeiten der Kabeltrassen und zur Erstellung von Schutzzäunen vor Ort. Ein AN-Wechsel würde zu Zusatzkosten führen, da Synergieeffekte verloren gehen. Außerdem würde ein AN-Wechsel zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen, wodurch es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde.