ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hirsch, Theresa
E-Mail:
Telefon: +49 91121939237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren
Augsburg
Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm–Augsburg (ULA) ist Teil des europäischen TEN-Korridors und Magistrale
für Europa und liegt im Rhein-Donau-Korridor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das Projekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Durch den bereits in Ausbau befindlichen Streckenabschnitt Stuttgart-Ulm und dem bereits erfolgtem Ausbau der Strecke München- Augsburg ist ein leistungsfähiger Ausbau in dem zwischenliegenden Bereich unabdingbar. Das Projektziel ist im Zuge des Deutschlandtaktes eine Zielfahrzeit von 26 Minuten zu erreichen. Dazu ist ein Neu-/ Ausbau der Strecke zwischen Ulm und Augsburg als Ergänzung zu der 160 Jahre alten, zweigleisigen und elektrifizierten Bestandsstrecke erforderlich.
Die zukünftige Trasse soll sowohl für den Fern- (SPFV) als auch für den Güterverkehr (SGV) geeignet sein.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine maximale Längsneigung der Gleisachse von 1,25 %, die
zusammen mit dem bewegten Gelände ein hohes Aufkommen an Brücken und Tunnel erwarten lässt.
Zu Erreichung unserer Projektziele wurde für den Suchraum eine umwelttechnische Raumwiderstandskarte
erstellt. Anhand dieser Informationen wurden dann vier Trassierungsräume
inkl. einer Untervariante ermittelt.
.
Die Ausschreibung umfasst die umweltfachliche Gutachterleistung für alle 4 Trassierungen sowie der
Untervariante. Das Untersuchungsgebiet dieser Gutachterleistungen soll das vom Projekt betroffene ökologische Umfeld beidseits
der Trassen einschließen.
.
Für das Raumordnungsverfahren (ROV) wird im oben genannten Bereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt, um entsprechend dem derzeitigen Planungsstand eine umweltfachliche Einschätzung der Raumverträglichkeit des Vorhabens zu erlangen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die
Schutzgüter gemäß §2 UVPG zu ermitteln und zu bewerten.
.
Der AN ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Vorbereitung und Durchführung
der Antragskonferenz, Erstellung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen, die Aufbereitung
der Erkenntnisse des ROV für das Trassenauswahlverfahren sowie die Bearbeitung der Stellungnahmen
zuständig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg
Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm–Augsburg (ULA) ist Teil des europäischen TEN-Korridors und Magistrale
für Europa und liegt im Rhein-Donau-Korridor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das Projekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Durch den bereits in Ausbau befindlichen Streckenabschnitt Stuttgart-Ulm und dem bereits erfolgtem Ausbau der Strecke München- Augsburg ist ein leistungsfähiger Ausbau in dem zwischenliegenden Bereich unabdingbar. Das Projektziel ist im Zuge des Deutschlandtaktes eine Zielfahrzeit von 26 Minuten zu erreichen. Dazu ist ein Neu-/ Ausbau der Strecke zwischen Ulm und Augsburg als Ergänzung zu der 160 Jahre alten, zweigleisigen und elektrifizierten Bestandsstrecke erforderlich.
Die zukünftige Trasse soll sowohl für den Fern- (SPFV) als auch für den Güterverkehr (SGV) geeignet sein.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine maximale Längsneigung der Gleisachse von 1,25 %, die
zusammen mit dem bewegten Gelände ein hohes Aufkommen an Brücken und Tunnel erwarten lässt.
Zu Erreichung unserer Projektziele wurde für den Suchraum eine umwelttechnische Raumwiderstandskarte
erstellt. Anhand dieser Informationen wurden dann vier Trassierungsräume
inkl. einer Untervariante ermittelt.
.
Die Ausschreibung umfasst die umweltfachliche Gutachterleistung für alle 4 Trassierungen sowie der
Untervariante. Das Untersuchungsgebiet dieser Gutachterleistungen soll das vom Projekt betroffene ökologische Umfeld beidseits
der Trassen einschließen.
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Für das Raumordnungsverfahren (ROV) wird im oben genannten Bereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt, um entsprechend dem derzeitigen Planungsstand eine umweltfachliche Einschätzung der Raumverträglichkeit des Vorhabens zu erlangen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die
Schutzgüter gemäß §2 UVPG zu ermitteln und zu bewerten.
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Der AN ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Vorbereitung und Durchführung
der Antragskonferenz, Erstellung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen, die Aufbereitung
der Erkenntnisse des ROV für das Trassenauswahlverfahren sowie die Bearbeitung der Stellungnahmen
zuständig.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NA1 - Erweiterung Varianten Raumordnungsverfahren
Im Rahmen fortgeschrittener technischer Planung sowie Anregungen aus der Region ergaben sich Untervarianten der Trassierungen, welche als realistische Varianten angesehen werden können und somit zusätzlich im Raumordnungsverfahren betrachtet werden sollten.
Erweiterung Untersuchungsgebiet Raumordnungsverfahren
Nach Absprachen mit der zuständigen Landesplanungsbehörde muss der Untersuchungskorridor vor allem im Bereich des Artenschutzes teils vergrößert werden. Diese Hinweise ergaben sich erst aus laufenden Gesprächen während der Leistung. Die Angaben zum Untersuchungskorridor in den Ausschreibungsunterlagen beruhte auf einem veralteten Kenntnisstand aus den ersten Abstimmungen mit der Landesplanungsbehörde.
Begründung Trassenauswahlverfahren
Der oben genannte Vertrag umfasst einen Endbericht, welcher auch das Ergebnis aus dem Raumordnungsverfahren, die landesplanerische Beurteilung, umfasst. Der Endbericht sollte für die Bewertung zum Trassenauswahlverfahren genutzt werden. Aufgrund von Verzögerungen beim Erstellen der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren, sowie terminliche Vorverlegungen der Beurteilungen für das Trassenauswahlverfahren, muss bereits eine fachliche Bewertung zu den Trassenvarianten vorliegen, bevor der Endbericht erstellt werden kann. Somit kann der Endbericht nicht herangezogen werden, was eine zusätzliche Bewertung ohne Zuhilfenahme der landesplanerischen Beurteilung bedeutet.
Daraus ergibt sich ein erhöhter zeitlicher Aufwand.
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, da eine erneute sehr zeitaufwändige Einarbeitung in das Projekt notwendig wäre. Oben genannte Vertragspartner sind bereits seit Januar 2022 mit der Leistung zum Raumordnungsverfahren beauftragt. Die ARGE hat hierfür umfangreiche Bestandsdaten ausgewertet und die Trassenvarianten in den Verfahrensunterlagen bewertet. Die ARGE hat an den Terminen mit den Sachgebieten, den technischen Planern sowie an Gremienveranstaltungen teilgenommen, wodurch sie über einen tiefgehenden Einblick über das aktuelle Projektgeschehen und die bisherigen Planungen verfügt.
Die Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand verbunden. Desweiteren wäre die kurzfristige Anpassung für das Raumordnungsverfahren sowie die Bewertung für das Trassenauswahlverfahren bei erneuter Ausschreibung nicht möglich.