ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52912

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hirsch, Theresa
E-Mail:
Telefon: +49 91121939237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52912
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm–Augsburg (ULA) ist Teil des europäischen TEN-Korridors und Magistrale

für Europa und liegt im Rhein-Donau-Korridor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das Projekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Durch den bereits in Ausbau befindlichen Streckenabschnitt Stuttgart-Ulm und dem bereits erfolgtem Ausbau der Strecke München- Augsburg ist ein leistungsfähiger Ausbau in dem zwischenliegenden Bereich unabdingbar. Das Projektziel ist im Zuge des Deutschlandtaktes eine Zielfahrzeit von 26 Minuten zu erreichen. Dazu ist ein Neu-/ Ausbau der Strecke zwischen Ulm und Augsburg als Ergänzung zu der 160 Jahre alten, zweigleisigen und elektrifizierten Bestandsstrecke erforderlich.

Die zukünftige Trasse soll sowohl für den Fern- (SPFV) als auch für den Güterverkehr (SGV) geeignet sein.

Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine maximale Längsneigung der Gleisachse von 1,25 %, die

zusammen mit dem bewegten Gelände ein hohes Aufkommen an Brücken und Tunnel erwarten lässt.

Zu Erreichung unserer Projektziele wurde für den Suchraum eine umwelttechnische Raumwiderstandskarte

erstellt. Anhand dieser Informationen wurden dann vier Trassierungsräume

inkl. einer Untervariante ermittelt.

.

Die Ausschreibung umfasst die umweltfachliche Gutachterleistung für alle 4 Trassierungen sowie der

Untervariante. Das Untersuchungsgebiet dieser Gutachterleistungen soll das vom Projekt betroffene ökologische Umfeld beidseits

der Trassen einschließen.

.

Für das Raumordnungsverfahren (ROV) wird im oben genannten Bereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung

durchgeführt, um entsprechend dem derzeitigen Planungsstand eine umweltfachliche Einschätzung der Raumverträglichkeit des Vorhabens zu erlangen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die

Schutzgüter gemäß §2 UVPG zu ermitteln und zu bewerten.

.

Der AN ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Vorbereitung und Durchführung

der Antragskonferenz, Erstellung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen, die Aufbereitung

der Erkenntnisse des ROV für das Trassenauswahlverfahren sowie die Bearbeitung der Stellungnahmen

zuständig.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/01/2022
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 245-648343

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI52912
Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
13/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Bosch&Partner;Jestaedt&Partner;Prof. Schaller Umwelt Consult GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm–Augsburg (ULA) ist Teil des europäischen TEN-Korridors und Magistrale

für Europa und liegt im Rhein-Donau-Korridor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das Projekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Durch den bereits in Ausbau befindlichen Streckenabschnitt Stuttgart-Ulm und dem bereits erfolgtem Ausbau der Strecke München- Augsburg ist ein leistungsfähiger Ausbau in dem zwischenliegenden Bereich unabdingbar. Das Projektziel ist im Zuge des Deutschlandtaktes eine Zielfahrzeit von 26 Minuten zu erreichen. Dazu ist ein Neu-/ Ausbau der Strecke zwischen Ulm und Augsburg als Ergänzung zu der 160 Jahre alten, zweigleisigen und elektrifizierten Bestandsstrecke erforderlich.

Die zukünftige Trasse soll sowohl für den Fern- (SPFV) als auch für den Güterverkehr (SGV) geeignet sein.

Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine maximale Längsneigung der Gleisachse von 1,25 %, die

zusammen mit dem bewegten Gelände ein hohes Aufkommen an Brücken und Tunnel erwarten lässt.

Zu Erreichung unserer Projektziele wurde für den Suchraum eine umwelttechnische Raumwiderstandskarte

erstellt. Anhand dieser Informationen wurden dann vier Trassierungsräume

inkl. einer Untervariante ermittelt.

.

Die Ausschreibung umfasst die umweltfachliche Gutachterleistung für alle 4 Trassierungen sowie der

Untervariante. Das Untersuchungsgebiet dieser Gutachterleistungen soll das vom Projekt betroffene ökologische Umfeld beidseits

der Trassen einschließen.

.

Für das Raumordnungsverfahren (ROV) wird im oben genannten Bereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung

durchgeführt, um entsprechend dem derzeitigen Planungsstand eine umweltfachliche Einschätzung der Raumverträglichkeit des Vorhabens zu erlangen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die

Schutzgüter gemäß §2 UVPG zu ermitteln und zu bewerten.

.

Der AN ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Vorbereitung und Durchführung

der Antragskonferenz, Erstellung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen, die Aufbereitung

der Erkenntnisse des ROV für das Trassenauswahlverfahren sowie die Bearbeitung der Stellungnahmen

zuständig.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/01/2022
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Bosch&Partner;Jestaedt&Partner;Prof. Schaller Umwelt Consult GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NA1 - Erweiterung Varianten Raumordnungsverfahren

Im Rahmen fortgeschrittener technischer Planung sowie Anregungen aus der Region ergaben sich Untervarianten der Trassierungen, welche als realistische Varianten angesehen werden können und somit zusätzlich im Raumordnungsverfahren betrachtet werden sollten.

Erweiterung Untersuchungsgebiet Raumordnungsverfahren

Nach Absprachen mit der zuständigen Landesplanungsbehörde muss der Untersuchungskorridor vor allem im Bereich des Artenschutzes teils vergrößert werden. Diese Hinweise ergaben sich erst aus laufenden Gesprächen während der Leistung. Die Angaben zum Untersuchungskorridor in den Ausschreibungsunterlagen beruhte auf einem veralteten Kenntnisstand aus den ersten Abstimmungen mit der Landesplanungsbehörde.

Begründung Trassenauswahlverfahren

Der oben genannte Vertrag umfasst einen Endbericht, welcher auch das Ergebnis aus dem Raumordnungsverfahren, die landesplanerische Beurteilung, umfasst. Der Endbericht sollte für die Bewertung zum Trassenauswahlverfahren genutzt werden. Aufgrund von Verzögerungen beim Erstellen der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren, sowie terminliche Vorverlegungen der Beurteilungen für das Trassenauswahlverfahren, muss bereits eine fachliche Bewertung zu den Trassenvarianten vorliegen, bevor der Endbericht erstellt werden kann. Somit kann der Endbericht nicht herangezogen werden, was eine zusätzliche Bewertung ohne Zuhilfenahme der landesplanerischen Beurteilung bedeutet.

Daraus ergibt sich ein erhöhter zeitlicher Aufwand.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, da eine erneute sehr zeitaufwändige Einarbeitung in das Projekt notwendig wäre. Oben genannte Vertragspartner sind bereits seit Januar 2022 mit der Leistung zum Raumordnungsverfahren beauftragt. Die ARGE hat hierfür umfangreiche Bestandsdaten ausgewertet und die Trassenvarianten in den Verfahrensunterlagen bewertet. Die ARGE hat an den Terminen mit den Sachgebieten, den technischen Planern sowie an Gremienveranstaltungen teilgenommen, wodurch sie über einen tiefgehenden Einblick über das aktuelle Projektgeschehen und die bisherigen Planungen verfügt.

Die Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand verbunden. Desweiteren wäre die kurzfristige Anpassung für das Raumordnungsverfahren sowie die Bewertung für das Trassenauswahlverfahren bei erneuter Ausschreibung nicht möglich.

VII.2.3)Preiserhöhung

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