19FEI41080 / ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41080
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ersing, Peter
E-Mail:
Telefon: +49 71120927612
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEI41080 / ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
ABS Hanau-Gelnhausen inkl. ESTW Gelnhausen: Modulvertrag ESTW Gelnhausen & Langenselbold
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
19FEI41080 / ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
ABS Hanau-Gelnhausen inkl. ESTW Gelnhausen: Modulvertrag ESTW Gelnhausen & Langenselbold
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA A1 041 MKA 41 - Warnschilder Gewitter / Blitz ESTW Langenselbold und ESTW Gelnhausen
Auf Anforderung aus dem Blitzschutzkonzept wird die Anbringung von Warnschildern bei Gewitter / Blitz an den neuenESTW-Modulgebäuden in Gelnhausen und Langenselbold notwendig. An jedem Ableiter ist ein Warnschild anzubringen. Auf Anforderung aus dem Blitzschutzkonzept wird die Anbringung von Warnschildern bei Gewitter / Blitz an den neuenESTW-Modulgebäuden in Gelnhausen und Langenselbold notwendig. An jedem Ableiter ist ein Warnschild anzubringen. Die Warnschilder sind wichtig um Personenschäden bei Blitzeinschlag zu vermeiden. Eine unsachgemäße Anbringung kann zu Personenschäden führen. Da der AN eine Gesamtverantwortung für seine Blitzschutzanlage hat, müssen auch die Warnschilder von diesem angebracht werden.