Wirtschaftsprüfungsleistungen für den Eigenbetrieb „Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg" und Prüfungspflichtige Gesellschaften (inkl. Tochtergesellschaften). Referenznummer der Bekanntmachung: 3044/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 61518811535
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüfungsleistungen für den Eigenbetrieb „Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg" und Prüfungspflichtige Gesellschaften (inkl. Tochtergesellschaften).
Gegenstand des Verfahrens ist ein Vertrag über alle Leistungen der Wirtschaftsprüfung für die Jahre 2024 und 2025 für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg und deren in der Anlage 5.1 zur Leistungsbeschreibung benannten Prüfungspflichtige Gesellschaften (inkl. Tochtergesellschaften).
64823 Groß-Umstadt
Mit diesem Verfahren wird ein Vertrag (vgl. Anlage 1) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Auftragnehmer“) über alle Leistungen der Wirtschaftsprüfung für die Jahre 2024 und 2025 für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg und deren in der Anlage 5.1 zur Leistungsbeschreibung benannten Prüfungspflichtige Gesellschaften (inkl. Tochtergesellschaften) ausgeschrieben.
Optional kann der Vertrag durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft. Voraussetzung ist die Genehmigung der Bestellung des Wirtschaftsprüfers im Dezember 2023 durch den Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die Bestellung zum Jahresabschlussprüfer erfolgt für jedes Berichtsjahr unter der Bedingung, dass der Bestellung für das Prüfungsjahr vorab durch den Kreistag des Landkreises Darmstadt- Dieburg zugestimmt wird.
Durch den Auftragnehmer sind die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 5) aufgeführten Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Auftraggebers und der prüfungspflichtigen Gesellschaften (inkl. Tochtergesellschaften) (Anlage 5.1 zur Leistungsbeschreibung) zu erbringen, insbesondere:
• Prüfungen:
o freiwillige Jahresabschlussprüfung einschl. Lagebericht gem. §§ 317 ff. HGB in entsprechender Anwendung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der kommunalen und gemeinnützigen Regelungen und Besonderheiten für alle prüfungspflichtigen Gesellschaften.
o Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (in Anwendung des IDW PS 720)
o Prüfung zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
• Prüfungsbericht über die o.g. Prüfungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450)
• Berichterstattung über die Prüfung und deren Ergebnisse gegenüber der Leitung der Kreiskliniken, dem Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg und den Zuwendungsgebern
• ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems, z.B. Fragen zur Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes
• 1 x jährlich (spätestens im September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres, „Folgejahr“) Teilnahme an einem gemeinsamen Termin vor Ort mit dem Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
Bei der in Anlage 5.1 zur Leistungsbeschreibung unter Ziff. 6 genannten Seniorendienstleistung gGmbH Gersprenz ist zu beachten, dass eine Prüfung der Jahresabschlüsse abweichend zu den übrigen Gesellschaften erst zum 31.12.2024 zu erfolgen hat und im Jahr 2023 hierzu keine Prüfungen stattfinden.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses einschließlich der vorbereitenden Schlussbesprechung ist bis zum 30.06. des Folgejahres abzuschließen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern, wenn er diese Option spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres ausübt und dem Auftragnehmer dies in Textform mitteilt.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach § 37 f. WPO
Der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss mit dem Angebot einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach § 37 f. WPO vorlegen.
2. Nachweis des Eintrags im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder sonstiges:
Der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss sofern relevant mit dem Angebot einen Nachweis des Eintrags im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder sonstiges vorlegen.
3. Eigenerklärung der Darstellung des Unternehmens:
Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeder Nachunternehmer, der den Bieter/die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe unterstützt, ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zum Unternehmen abzugeben, in der er das Unternehmen vorstellt und die gewünschten Informationen zur Verfügung stellt. Die Darstellung erfolgt anhand der Tabelle „Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens“ in Vordruck 1 - Eignungsnachweise und Eigenerklärungen.
1. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflicht:
Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat anzugeben, dass er/es über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder aber bereit ist, eine solche Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten. Diese Erklärung ist anhand des Vordrucks 1 – Eignungsnachweise und Eigenerklärungen anzugeben.
2. Gesamtumsatz des Bieters:
Der Bieter hat anzugeben, welchen Gesamtumsatz er in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt hat. Sofern für das Jahr 2022 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angabe erfolgt anhand des Vordrucks 1 – Eignungsnachweise und Eigenerklärungen.
3. Anzahl der Beschäftigen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Der Bieter hat die Anzahl der Beschäftigten aufgeschlüsselt nach den genannten Kategorien anhand des Vordrucks 1 – Eignungsnachweise und Eigenerklärungen anzugeben.
Zu 1.) Die Versicherung muss mindestens über eine Deckungssumme von 5,0 Mio. EUR einschließlich Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert verfügen. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Zu 2.) Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird:
• Gesamtjahresumsatz des Unternehmens: 5,0 Mio. EUR
• spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Jahresabschlussprüfung“: 2,0 Mio. EUR
Zu 3.) Es müssen mindestens die folgenden Mitarbeiterzahlen je Kategorie beschäftigt worden sein (Mindestanforderung):
• mindestens 20 Gesamt-Mitarbeiter
• mindestens 5 Wirtschaftsprüfer als Prüfungspartner/in
• mindestens 5 Wirtschaftsprüfer als Manager
• mindestens 3 EDV-Prüfer.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
1. Unternehmensreferenzen aus dem Bereich Jahresabschlussprüfungen bei zuwendungsfinanzierten Einrichtungen:
Der Bieter kann bis zu drei Referenzdarstellungen für entsprechende Jahresabschlussprüfungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern, Angabe der Auftragsdauer und des Auftragszeitraumes einreichen. Die Angabe erfolgt anhand des Vordrucks 1 – Eignungsnachweise und Eigenerklärungen.
2. Maßnahmen des Bieters zur Qualitätssicherung:
Der Bieter muss darstellen, ob Qualitätssicherungsmaßnahmen für Geschäftsabläufe im Allgemeinen und für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Besonderen Verfahren zur ordnungsgemäßen Durchführung und Sicherung der Qualität gemäß § 55b WPO etabliert sind. Die Darstellung erfolgt anhand des Vordrucks 1 – Eignungsnachweise und Eigenerklärungen.
3. Qualifikation der Prüfleitung vor Ort:
Im Hinblick auf die „Qualifikation der vorgesehenen Prüfleitung vor Ort“ sollen die Bieter eine konkrete Person benennen. Für diese ist ein Lebenslauf einzureichen. Zudem sind die folgenden Prüfungserfahrungen anhand von Eigenerklärungen darzulegen:
• Erfahrungen als Prüfungsleitung in der Prüfung von Jahresabschlüssen nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften in einem kommunalen Krankenhaus (Bewertung der Anzahl von konkreten Prüfungsmandaten in den letzten sechs Kalenderjahren).
• SAP-Kenntnis, und zwar entweder Zertifikate in FI/CO/PS bzw. in einem von diesen oder Nachweis der Beherrschung dieser Module durch zwei überprüfbare Referenzprojekte
• Erfahrungen als Prüfungsleitung in der Jahresabschlussprüfung von mit öffentlichen Zuwendungen finanzierten Einrichtungen in den letzten sechs Jahren
Zu 1.) Die Angabe von zwei vergleichbaren Referenzprojekten, die nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden (der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen) ist ein Mindestkriterium. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss.
Zu 2.) Bieter, die in ihrem Unternehmen nicht mindestens Verfahren zur ordnungsgemäßen Durchführung und Sicherung der Qualität für die Durchführung von Abschlussprüfungen gemäß § 55b WPO implementiert haben, werden mit ihrem Angebot ausgeschlossen.
§ 1 WPO
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 2, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Angebote von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem Vordruck 2 vorliegt, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch haften und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Angebot (Vordruck 6) Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die Benennung der Nachunternehmer hat spätestens bei Anforderung der Benennung durch den Auftraggeber noch vor Erteilung des Zuschlags zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie bereits mit dem Angebot zu benennen.
• Mit dem Angebot ist das Formblatt „Verzeichnis Teilleistungen anderer Unternehmen“ (Vordruck 5) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
• Wenn und soweit ein Bieter sich im Rahmen der Eignungsprüfung auf die Eignung eines Nachunternehmers oder eines Dritten berufen will („Eignungsleihe“), muss er diese benennen, jeweils die erforderlichen Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (soweit der Bieter die Kapazitäten des Dritten hierfür in Anspruch nehmen will) und zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer und für die Eignungsleihe“ (Vordruck 3) ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots durch die Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise und Eigenerklärungen“ (Vordruck 1) versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist unter Verwendung des Vordrucks 4 mit dem Angebot vorzulegen.
• Die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 23.06.2023“ bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot unter Verwendung des Vordrucks 1 vorzulegen.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter erklären in Vordruck 1, nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt zu haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E52822192 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
• Angebote sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
• Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebot in die Wertung miteinbezogen.
• Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 19.09.2023 über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834