Neubau Dreifeldsporthalle (Los 5: Elektrotechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: Wölfersheim - Los 5 (ELS)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 60
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6974093873
Fax: +49 6974093874
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woelfersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dreifeldsporthalle (Los 5: Elektrotechnik)
Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind in Los 4 konkret diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief hinsichtlich der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) erforderlich sind (§§53, 55 HOAI)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin, die Hessische Gemeinde Wölfersheim, plant den Neubau einer Dreifeldsporthalle auf einer Freifläche in ihrem Ortsteil Södel nahe der Jim-Knopf-Grundschule. Diese soll dem großen Bedarf an zeitgemäßen Sportanlagen für die örtlich ansässigen Sportvereine und die Schulen gerecht werden. Sie soll zudem auch der Durchführung von Kulturveranstaltungen dienen. Daher wird aktuell noch beabsichtigt, die Halle auch als Mehrzweckhalle zu nutzen. Die Gemeinde hat sich gegen die Sanierung der nahegelegenen Bestandssporthalle entschieden. Ziel dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung inkl. Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik), Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Freianlagenplanung an Planungsbüros, die auf der Grundlage der bestehenden Machbarkeitsstudie (ANLAGE 14) in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und gegenseitiger Abstimmung die Projektplanung vorantreiben. Die Planungsbüros sollen mit der Planung entsprechender Objekte im Bereich von Sporthallen (DIN 18032) vertraut sein und über einschlägige Erfahrungen verfügen. Die aktuelle Kostenschätzung für das Bauwerk beläuft sich auf ca. EUR 5 Mio. (netto). Dieses Budget ist bei der Planung möglichst einzuhalten. Das erklärte Ziel ist keine Planung „an der Auftraggeberin vorbei“, sondern die Erreichung einer maximalen Entlastung der Auftraggeberin bei gleichzeitig sehr enger Kooperation. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Planungsleistungen, die für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle erforderlich sind. Dies sind in Los 5 konkret diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Anlagen zu diesem Verfahrensbrief ersichtlich sind. Es werden alle Grundleistungen nach HOAI innerhalb der Leistungsphasen 1-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausstattung nach § 55 HOAI beauftragt. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf (ANLAGE 2) ersichtlich. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht. Bieter bieten für die Grundleistungen einen Pauschalpreis an. Sie tragen Sorge dafür, dass der angebotene Pauschalpreis auskömmlich ist. Eine nachträgliche Anpassung des Honorars kann nur erfolgen, wenn der Leistungsinhalt sich aufgrund einer Entscheidung der Auftraggeberin ändert. Zum Leistungsumfang der technischen Ausrüstung gehören nach § 53 HOAI folgende Anlagengruppen:• 4 Starkstromanlagen• 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Und die besondere Leistungen:- Erstellung eines Energie. und Nachhaltigkeitskonzeptes- Variantenuntersuchung und Vergleich von Stromerzeugern und Stromspeicherung - Mitwirkung an der Erstellung eines Fördermittelantrages Im Übrigen bieten die Bieter ein Honorar für zusätzliche Leistungen nach Stundensatzhonorar an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.