WP Bratberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 150-479665
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Monteverdistr. 2
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von: Christina Sukatschew, Abt. Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 5619331198
Fax: +49 5619332512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eam.de
Abschnitt II: Gegenstand
WP Bratberg
Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme von 2 WKAs zzgl. Vollwartung über 25 Jahre.
Gemeinde Liebenau
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Verzicht vor Vertragsschluss auf eine erneute eu-weite Bekanntmachung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ist statthaft, weil eine Verzögerung durch die Einhaltung von Mindestfristen für die wiederholte Durchführung eines Vergabeverfahrens für das Vorhaben zur Errichtung und Betrieb von zwei
Windkraftanlagen am Standort Bratberg einer wirtschaftlichen Durchführung dieses Vorhabens entgegensteht. Die Umsetzung der Beauftragung auf Basis der ersten Ausschreibung ist gescheitert. Eine dringende und damit sofortige Neuvergabe des Auftrags ist für die Windpark Bratberg GmbH von existentieller Bedeutung.
Die Dringlichkeit der Auftragsvergabe beruht insbesondere auf der rechtzeitigen Teilnahme an sog. EEG-Ausschreibungen für die Vergütung des in der Windkraftanlage zu produzierenden Stroms.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WP Bratberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilheminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 06151126603
Fax: +49 06151125816
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Wilhelmstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816