BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Fax: +49 6926554724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2

VA inkl. TSA

TA

Ing BW

TWP

Umwelt

Schall

Vermessung

Logistik

vertiefte Kostenschätzung

Bericht zur parlamentarischen Verfassung

üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 030-075643

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44169
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2

VA inkl. TSA

TA

Ing BW

TWP

Umwelt

Schall

Vermessung

Logistik

vertiefte Kostenschätzung

Bericht zur parlamentarischen Verfassung

üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2021
Ende: 30/06/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Straßenplanung SÜ's

(MKA 5_5)

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Im Zuge des Ausbaus der Strecke 2800 in LOS 2 ist der Neubau von Straßenüberführungen und die Anpassung von

Bahnübergängen zu untersuchen. Davon betroffen sind die Plettenberger Straße (km 40,4+66), die Friedensstraße (km 39,9+14)

und der Bahnübergang 51,179 an der Straßenkreuzung B236 östlich des Sieseler Tunnels. Derzeit ist nur die Planung der

Straßenüberführungen als Teil der Objektplanung von Ingenieurbauwerken nach §44(1) HOAI im bestehenden Vertrag enthalten.

Mit dem Neubau der Brücken sind die angrenzenden Straßenbereiche als Straßenplanung in die weitere Planung zur Erfüllung

des Werkerfolges einzubeziehen.

Die Straßenplanung ist für die SÜ Plettenberger Straße und SÜ Friedensstraße gemäß der Objektplanung von Verkehrsanlagen

(Anlagen des Straßenverkehrs) §47(1) HOAI zu erstellen.

Für die Straßenkreuzung B236 am BÜ 51,179 östlich des Sieseler Tunnels ist für die Abstimmung mit den Denkmalbehörde eine

anteilige Straßenplanung als Zuarbeit für die Erstellung einer Visualisierung des Variante Neubautunnel in Parallellage

erforderlich. Diese Visualisierungen sollen die Kommunikation mit der Öffentlichkeit während der Planung unterstützen und als

Darstellung des Planungsstandes die Eingriffe und Auswirkungen der Planung aufzeigen.

Die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs) ist für die genannten Objekte vertraglich nicht vereinbart

und somit eine zusätzliche Leistung, die für die vollständige Erfüllung der Planungsleistung notwendig ist.

Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer ist bereits mit der Objektplanung §44(1) und der Tragwerksplanung nach

§52(1) von Ingenieurbauwerken beauftragt. Erforderliche Vorgaben aus der vorangegangenen Planung der Ingenieurbauwerke

(Vössing) sind in der zusätzlich erforderlichen Objektplanung der Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs) zu

berücksichtigen und abzustimmen.

Die Ergebnisse der Planungen stehen in direktem Bezug zueinander. Eine getrennte Bearbeitung der Planungsarbeiten ist aus

fachlicher Sicht nicht zweckmäßig.

Angesichts des erheblichen inhaltlichen und zeitlichen Aufwands zur Ermittlung der projekt- und bauwerksspezifischen

Randbedingungen für die Umsetzung der Straßenplanung ist die erneute Einarbeitung eines Auftragnehmers nicht

Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2

Gültig ab: 18.04.2016

verhältnismäßig. Regelmäßige Abstimmungen zwischen mehreren Auftragnehmern sind erforderlich, was den Aufwand auf Seiten

des Auftragnehmers und damit das Risiko von Terminverzögerungen erhöht.

Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit deutlichen Behinderungen durch eine zusätzliche Planungsschnittstelle und dem

Risiko von Zeitverzögerungen verbunden. Die Dauer der Ausschreibung und die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die

projektspezifischen Randbedingungen würden zu erheblichen Verzögerungen bei der Planungsleistung führen und damit das

zeitliche Ziel der Vorplanung gefährden

VII.2.3)Preiserhöhung

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