BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Fax: +49 6926554724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Straßenplanung SÜ's
(MKA 5_5)
Im Zuge des Ausbaus der Strecke 2800 in LOS 2 ist der Neubau von Straßenüberführungen und die Anpassung von
Bahnübergängen zu untersuchen. Davon betroffen sind die Plettenberger Straße (km 40,4+66), die Friedensstraße (km 39,9+14)
und der Bahnübergang 51,179 an der Straßenkreuzung B236 östlich des Sieseler Tunnels. Derzeit ist nur die Planung der
Straßenüberführungen als Teil der Objektplanung von Ingenieurbauwerken nach §44(1) HOAI im bestehenden Vertrag enthalten.
Mit dem Neubau der Brücken sind die angrenzenden Straßenbereiche als Straßenplanung in die weitere Planung zur Erfüllung
des Werkerfolges einzubeziehen.
Die Straßenplanung ist für die SÜ Plettenberger Straße und SÜ Friedensstraße gemäß der Objektplanung von Verkehrsanlagen
(Anlagen des Straßenverkehrs) §47(1) HOAI zu erstellen.
Für die Straßenkreuzung B236 am BÜ 51,179 östlich des Sieseler Tunnels ist für die Abstimmung mit den Denkmalbehörde eine
anteilige Straßenplanung als Zuarbeit für die Erstellung einer Visualisierung des Variante Neubautunnel in Parallellage
erforderlich. Diese Visualisierungen sollen die Kommunikation mit der Öffentlichkeit während der Planung unterstützen und als
Darstellung des Planungsstandes die Eingriffe und Auswirkungen der Planung aufzeigen.
Die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs) ist für die genannten Objekte vertraglich nicht vereinbart
und somit eine zusätzliche Leistung, die für die vollständige Erfüllung der Planungsleistung notwendig ist.
Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer ist bereits mit der Objektplanung §44(1) und der Tragwerksplanung nach
§52(1) von Ingenieurbauwerken beauftragt. Erforderliche Vorgaben aus der vorangegangenen Planung der Ingenieurbauwerke
(Vössing) sind in der zusätzlich erforderlichen Objektplanung der Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs) zu
berücksichtigen und abzustimmen.
Die Ergebnisse der Planungen stehen in direktem Bezug zueinander. Eine getrennte Bearbeitung der Planungsarbeiten ist aus
fachlicher Sicht nicht zweckmäßig.
Angesichts des erheblichen inhaltlichen und zeitlichen Aufwands zur Ermittlung der projekt- und bauwerksspezifischen
Randbedingungen für die Umsetzung der Straßenplanung ist die erneute Einarbeitung eines Auftragnehmers nicht
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 18.04.2016
verhältnismäßig. Regelmäßige Abstimmungen zwischen mehreren Auftragnehmern sind erforderlich, was den Aufwand auf Seiten
des Auftragnehmers und damit das Risiko von Terminverzögerungen erhöht.
Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit deutlichen Behinderungen durch eine zusätzliche Planungsschnittstelle und dem
Risiko von Zeitverzögerungen verbunden. Die Dauer der Ausschreibung und die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die
projektspezifischen Randbedingungen würden zu erheblichen Verzögerungen bei der Planungsleistung führen und damit das
zeitliche Ziel der Vorplanung gefährden