Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungen ADLER und VPA (KONSENS) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0089
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungen ADLER und VPA (KONSENS)
Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungen ADLER und VPA (KONSENS)
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Leistungsortes.
Abweichend hiervon gilt:
• Aufgrund der Einbettung in das Bundesprojekt KONSENS kann sich eine notwendige Teilnahme an Sitzungen, Abstimmungen oder Workshops ergeben, die an Orten innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
• Mögliche Einsatzzeiten sind dann Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr.
• Als Näherungswert kann davon ausgegangen werden, dass in dem Vertragszeitraum (18 Monate ohne Vertragsverlängerung) ca. sechs Treffen stattfinden könnten.
• Der konkrete Leistungsort wird im Einzelabruf festgelegt.
Im Rahmen des Bundesvorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - siehe auch https://www.steuer-it-konsens.de/) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software im Bereich der Länderfinanzbehörden. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Hessen die Entwicklung und Pflege der Anwendungen ADLER (Verwaltungsdatenbank Lohnsteuerhilfevereine) und VPA (Vollmachtprozessadapter). Beide Anwendungen werden als Zentrale Produktionsstätten (ZPS) in Hessen betrieben.
Die Anwendung ADLER (Verwaltungsdatenbank-Lohnsteuerhilfevereine) ist eine Web-Anwendung, die client- und serverseitig auf Java-Technologien und einer Datenhaltung mittels Oracle Datenbanksystemen basiert. Als Betriebssystem kommt Linux zum Einsatz.
Der VPA (Vollmachtprozessadapter) ist eine Serveranwendung, die auf Java-Technologien und einer Datenhaltung mittels Oracle Datenbanksystemen basiert. Als Betriebssystem kommt Linux zum Einsatz.
Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Anwendungsentwicklungen in KONSENS den Regelungen der für KONSENS entworfenen technischen Zielarchitektur unterworfen sind. In Bezug auf die Serveranwendungen bedeutet dies insbesondere die Berücksichtigung von zentralen KONSENS-Komponenten, über die z.B. die Zustände der Fallbearbeitung bzw. verfahrensübergreifende Prozesse gesteuert werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für die Unterstützung der Anwendungsentwickler der HZD bei der Entwicklung und Pflege von Leistungen im Bereich ADLER und VPA folgende Leistungen erbracht werden:
• Coaching der HZD-internen Anwendungsentwickler bei der Einarbeitung in das Anwendungsdesign sowie bei der Pflege und Weiterentwicklung von ADLER und VPA.
• Unterstützung beim Anwendungsdesign und bei der Durchführung von technisch und fachlich notwendigen Anpassungen im Bereich Pflege und Weiterentwicklung des Funktionsumfangs von ADLER und VPA.
• Bei Bedarf Unterstützung bei der Verfahrensbetreuung ADLER und VPA und beim Verfahrensbetrieb der zentralen KONSENS-Produktionsstätten (ZPSen) ADLER/VPA.
• Bei Bedarf Support bei der Ticketbearbeitung im Kontext ADLER und VPA.
Die Vertragslaufzeit beträgt 18 Monate mit einer einmaligen automatischen Vertragsverlängerung um weitere zwölf Monate (Gesamtlaufzeit max. 30 Monate).
Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 624.000,00. Der geschätzte Auftragswert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "A 07 ADLER VPA Nachweis Berufsausuebung").
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den oben bezeichneten Nachweis vorzulegen. Bei geplantem Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern ist der oben bezeichnete Nachweis von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 08 ADLER VPA Umsatzzahlen").
(1) Erfahrung des Unternehmens: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 09 ADLER VPA Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:
• Art: Pflege und Weiterentwicklung von Anwendungen auf Basis der Programmiersprache Java
Nachfolgende Leistungen müssen im Rahmen des Referenzauftrags erbracht worden sein:
(a) Entwicklung und Pflege von in Java programmierter Anwendung in der Softwarearchitektur Java 2 Platform Enterprise Edition (J2EE)
(b) Datenhaltung incl. SQL-Programmierung mittels Oracle-Datenbanksystem ab Version 19.
(c) Nutzung von Extensible Markup Language (XML)
(d) Nutzung von Unified Modelling Language (UML).
(e) Coaching von Anwendungsentwicklern des Auftraggebers bei der Einar-beitung in das Anwendungsdesign der Java-Anwendungen.
• Umfang: 400 Personentage
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
(2) Angabe zu Fachkräften: Eigenerklärung, dass dem Bieter mindestens zwei Java-Softwareentwickler/innen mit der nachfolgend aufgeführten Erfahrung zur Verfügung stehen, die während der Vertragsausführung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden:
• Mindestens zwei Jahre Erfahrung hinsichtlich des Anwendungsdesigns und der Entwicklung und Pflege von ADLER und VPA,
• mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Softwareentwickler im Bundesprojekt KONSENS und
• mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Software-Architektur von KONSENS, insbesondere mit der zentralen KONSENS Komponente Gesamtfallcontroller (GeCo) zur Steuerung von Fallzuständen und verfahrensübergreifenden Prozessen.
(Datei "A 10 ADLER VPA Angabe der Fachkraefte")
(3) Beschäftigtenzahl: Angabe der durchschnittlich jährlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren sowie Angabe der durchschnittlich jährlichen Anzahl der Beschäftigten in dem Bereich "Softwareentwicklung im Umfeld von Java 2 Platform Enterprise Edition (J2EE)" in den letzten drei Jahren (Datei "A 11 ADLER VPA Beschaeftigtenzahl").
Die unter Abschnitt III.1.3) Nr. (1) und Nr. (2) dieser EU-Bekanntmachung geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind für die Auftragsausführung nicht geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie (eignungsrelevante)
Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabeund
Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter,
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 ADLER VPA Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis aufgenommen werden, dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) oder im bundesweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden.
Neben den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen sind mit dem Angebot noch folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 ADLER VPA Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 ADLER VPA Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern sind die Eigenerklärungen von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(2) Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 12 ADLER VPA Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Unternehmensdaten: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sollen der Vergabestelle mitteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 ADLER VPA Erklaerung_Unternehmensdaten"). Die Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine Anforderung an die Eignung dar.
(4) Vereinbarung Auftragsdaten: Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "B 08 ADLER VPA Vereinbarung_Auftragsverarbeitung").
Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere legt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Von Seiten des Auftraggebers werden keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit dem Angebot noch keine ausgefüllten Kompetenzprofile einzureichen sind. Die Kompetenzprofile dienen der Abfrage der geforderten Mindestqualifikation vor Abschluss eines Einzelauftrags aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.