LSW Neumünster - 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59662
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hermann, Angela
E-Mail:
Telefon: +49 3029755101
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LSW Neumünster - 2. Bauabschnitt
Ort der Ausführung
Ortsdurchfahrt Neumünster (2. Bauabschnitt)
Strecke 1220 Hamburg-Altona – Kiel
LSW 3 Kieler Straße Süd km 76,5+35 bis km 77,6+74 l = 1.099,00 m
bahnrechts
Wandhöhe: 3,00 m über SO.
Strecke 1040 Neumünster – Flensburg
LSW 7 Stoverseegen km 78,2+50 bis km 78,5+02 l = 252,00 m
bahnrechts
Wandhöhe: 2,50 m über SO.
LSW 11 Am Hohrkamp km 77,2+70 bis km 78,7+52 l = 1.458,00 m
bahnlinks
Wandhöhe: 2,50 m über SO.
Art und Umfang der Leistung:
Bezeichnung: Neubau von drei Lärmschutzwänden
in der kreisfreien Stadt Neumünster, Schleswig-Holstein
Beschreibung: Erstellen von drei Leichtmetall-Lärmschutzwänden
Umfang: Ausführungsplanung und Bau von drei Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 2.809 m in der Stadt Neumünster.
Die Errichtung erfolgt auf dem Bahnkörper und angrenzender Bereiche einschließlich Böschungen.
Die Lärmschutzwand wird überwiegend vom Gleis aus hergestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LSW Neumünster - 2. Bauabschnitt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neumünster
Ort der Ausführung
Ortsdurchfahrt Neumünster (2. Bauabschnitt)
Strecke 1220 Hamburg-Altona – Kiel
LSW 3 Kieler Straße Süd km 76,5+35 bis km 77,6+74 l = 1.099,00 m
bahnrechts
Wandhöhe: 3,00 m über SO.
Strecke 1040 Neumünster – Flensburg
LSW 7 Stoverseegen km 78,2+50 bis km 78,5+02 l = 252,00 m
bahnrechts
Wandhöhe: 2,50 m über SO.
LSW 11 Am Hohrkamp km 77,2+70 bis km 78,7+52 l = 1.458,00 m
bahnlinks
Wandhöhe: 2,50 m über SO.
Art und Umfang der Leistung:
Bezeichnung: Neubau von drei Lärmschutzwänden
in der kreisfreien Stadt Neumünster, Schleswig-Holstein
Beschreibung: Erstellen von drei Leichtmetall-Lärmschutzwänden
Umfang: Ausführungsplanung und Bau von drei Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 2.809 m in der Stadt Neumünster.
Die Errichtung erfolgt auf dem Bahnkörper und angrenzender Bereiche einschließlich Böschungen.
Die Lärmschutzwand wird überwiegend vom Gleis aus hergestellt.
013: Suchgraben zur Lagebestimmung von Kabeln und Leitungen
Die erweiterte Suchschachtung erfolgt im Zuge der im Hauptvertrag geschuldeten Leistung. Diese war aber durch den AG im Zuge der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung nicht erkennbar (Schachtschein gab die Tiefe der Leitung mit 1,50m unter GOK an).