ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52832
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lang, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 20330171622
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Postanschrift: Gerberstr. 34
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg
ESTW Langenfeld-Leverkusen-Küppersteg 1. BS (PA7/8), TK
Postanschrift: Gerberstr. 34
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
MKA 014 (VA17) - Montage einer Vandalismusrosette in Düsseldorf Reisholz
(MKA 17_13)
Im Bereich der ESTW-Gebäude Langenfeld und Küppersteg war die mechanische Sicherung der Gebäude hauptvertraglich nicht geregelt. Daher wurde festgelegt, dass jeweils nachträglich eine Vandalismusrosette einzubauen ist.
In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der Zusatzleistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.