BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Fax: +49 6926554724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Kerngegenstand des Ausbaus der Strecke Hagen-Siegen-Hanau im Planungsabschnitt 1+2 ist die Tunnelprofilerweiterung für den
kombinierten Verkehr. Die Tunnel auf der Strecke 2800 verfügen über ein zu geringes Lichtraumprofil, weshalb im Rahmen der
Vorplanung eine Untersuchung möglicher Lösungsvarianten mit Auswirkungen auf die bauliche und konstruktive Gestaltung
sowohl der Tunnel als auch der angrenzenden Bauwerke, die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die
Umweltverträglichkeit durchgeführt wird.
Im Planungsprozess der Vorplanung wurden nun aus der Trassierungs-planung heraus die genauen Umbaubereiche für jedes
Tunnelpaket erarbeitet und festgelegt.
Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer die Planungsleistung von vorgegebenen Objekten gemäß §2 des
Hauptvertrages. Die Objekte wurden durch den AG auf Grundlage der Grundlagenermittlung innerhalb des
Ausschreibungsprozesses festgelegt.
Mit der Festlegung der Umbaubereiche innerhalb der Vorplanung ist die Planung weiterer, im Vertrag nicht aufgeführter Objekte
gemäß Nachtragsangebot erforderlich. Für die zusätzlichen Objekte ist eine vollumfängliche Objektplanung nach §43 HOAI und
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI zu erbringen. Die Objekte sind nicht ausdrücklich in der Anlage 2.2.1 aufgeführt, jedoch im
Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Werkes erforderlich. Auf einen solchen, für
die frühe Leistungsphase 1 und 2 typischen Sachverhalt wurde in den Vertragsunterlagen "Anlage Nr. 1.0 - Vorbemerkungen" im
Kapitel 1.2 bereits hingewiesen.Der Auftragnehmer hat die Änderung, wie vertraglich gefordert, unverzüglich inklusive
geschätzten anrechenbaren Kosten mitgeteilt.
Die Leistungen werden dem Auftragnehmer angeordnet, um den Erfolg des Werkvertrages zu sichern.
(MKA 7_7)
Der mit der Planungsleistung beauftragte Auftragnehmer hat bereits eine Analyse der Bestandssituation durchgeführt und mit
der Planung der beauftragten Objekte innerhalb einer Gesamtplanung begonnen. Die zusätzlichen Objekte sind in diese
Gesamtplanung aufzunehmen und stehen lagetechnisch als auch planerisch in direkter Beziehung zu den vertraglich definierten
Objekten. Die vom Auftragnehmer bereits begonnene Planungsleistung liegt noch nicht final vor und kann einem zusätzlichen AN
nicht übergeben werden. Die nachträgliche Einarbeitung würde zu einem erheblichen Mehraufwand, einer erhöhten
Fehleranfälligkeit und insbesondere einer erhelblichen Terminverzögerung führen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist mit einem Risiko von Qualitätsverlusten und erheblichen zeitlichen Verzügen verbunden. Die
Überlagerung der Planungsergebnisse zu einer Gesamtplanung erhöht das Risiko der Fehleranfälligkeit, eines Qualitätsverlustes
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 18.04.2016
und führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Erbringung der Planungsleistung. Das zeitliche Ziel der Vorplanung
kann somit nicht erreicht werden.