Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Gallusschule Grünberg Referenznummer der Bekanntmachung: 96-40-073-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Gallusschule Grünberg
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Gallusschule Grünberg
Los 1 Fernwald, Buseck u.a.
Gallusschule Grünberg Struppiusstraße 18 35305 Grünberg
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 2 Langgöns, Lich u.a.
Gallusschule Grünberg Struppiusstraße 18 35305 Grünberg
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Los 3 Allendorf, Grünberg u.a.
Gallusschule Grünberg Struppiusstraße 18 35305 Grünberg
Die Schülerinnen und Schüler sind im freigestellten Schülerverkehr zu befördern. Morgens werden die Schülerinnen und Schüler ab Hauseingang der Wohnung der Schüler abgeholt und die Beförderung endet am Schuleingang. Mittags erfolgt die Abholung am Schuleingang und endet am Hauseingang der Wohnung der Schülerinnen und Schüler. Die Beförderungsleistungen werden in mehreren Losen ausgeschrieben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rausch Schulbusse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langgöns
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rausch Schulbusse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langgöns
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rausch Schulbusse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langgöns
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYYF7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]