GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60257
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bänsch, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 3514612250
Fax: +49 3514613079
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung
Dessau-Roßlau
-22055 m Gleiserneuerung mit Fließbandverfahren und maschinelle Bettungsreinigung
- 3061 m konventioneller Gleisumbau mit Bettungserneuerung
- 3040 m Einbau einer Planumsschutzschicht
- 3365 m Einbau einer Tiefenentwässerung
- 4812 m Erneuerung Bahngraben
- 1 Stck. Erneuerung Bahnübergang
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dessau-Roßlau
-22055 m Gleiserneuerung mit Fließbandverfahren und maschinelle Bettungsreinigung
- 3061 m konventioneller Gleisumbau mit Bettungserneuerung
- 3040 m Einbau einer Planumsschutzschicht
- 3365 m Einbau einer Tiefenentwässerung
- 4812 m Erneuerung Bahngraben
- 1 Stck. Erneuerung Bahnübergang
Änderung Ausführungstermin Belastungsstopfgang, BÜ km 38,1
a) Der Belastungsstopfgang für den BÜ, einschl. Aus- und Einbau von 8 h - Sperrung ist nicht ausreichend. Eine Sperrpausenerweiterung kann nicht gewährt werden. Die Ausführung der Stopfarbeiten für den BÜ erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Deckung eine Totalsperrung.
b) Der Belastungsstopfgang ist Bestandteil des Vertrages und somit geschuldetes Bau-Soll, es wird lediglich an einen anderen Termin gestopft.