Bündelausschreibung Stromlieferung Kreis Limburg-Weilburg für 2024 bis 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 154-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schiede 43
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg
E-Mail:
Telefon: +49 6431296447
Fax: +49 6431296127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bündelausschreibung Stromlieferung Kreis Limburg-Weilburg für 2024 bis 2026
Lieferung von Strom für die Landkreise Limburg-Weilburg, Rhein-Lahn-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis mit kreisangehörigen Kommunen und kommunalen Unternehmen. Lieferung über 3 Jahre Lieferbeginn 01.01.2024
ca. 4.655 Abnahmestellen; jährlich ca. 95 GWh
Sondervertrags-Abnahmestellen Hessen
Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Sondervertrags-Abnahmestellen Hessen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
11 Abnahmestellen mit ca. 3.305 MWh/Jahr
Tarif-Abnahmestellen Hessen
Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
477 Abnahmestellen mit ca. 3.000 MWh/Jahr
Wärmestrom-Abnahmestellen Hessen
Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Wärmestrom-Abnahmestellen
10 Abnahmestellen mit ca. 176 MWh/Jahr
Sondervertrags-, Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Rheinland-Pfalz
Rhein-Lahn-Kreis
Sondervertrags-, Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Rheinland-Pfalz
116 Abnahmestellen mit ca. 2.943 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Hessen
Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Sondervertrags-Abnahmestelle Ökostrom ohne Neuanlagenquote Hessen
(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
183 Abnahmestellen mit ca. 37.290 MWh/Jahr
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Hessen
Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Hessen
(Niederspannung ohne Leistungsmessung)
1.746 Abnahmestellen mit ca. 16.596 MWh/Jahr
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Hessen
Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Hessen
29 Abnahmestellen mit ca. 1.246 MWh/Jahr
Sondevertrags-, Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Rheinland-Pfalz
Rhein-Lahn-Kreis
Sondervertrags-, Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Rheinland-Pfalz
408 Abnahmestellen mit ca. 8.223 MWh/Jahr
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Hessen
Landkreise Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Main-Taunus- Kreis
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Hessen
(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
40 Abnahmestellen mit ca. 5.291 MWh/Jahr
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Hessen
Landkreise Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Hessen
(Niederspannung ohne Leistungsmessung)
1.138 Abnahmestellen mit ca. 7.000 MWh/Jahr
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Hessen
Landkreises Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis. Hochtaunuskreis
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenqupte Hessen
28 Abnahmestellen mit ca. 302 MWh/Jahr
Sondervertrags-, Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Rheinland-Pfalz
Rhein-Lahn-Kreis
Sondervertrags-, Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Rheinland-Pfalz
143 Abnahmestellen mit ca. 723 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Main-Taunus-Kreis Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Main-Taunus-Kreis
Bilanzkreismodell Main-Taunus-Kreis Ökostrom ohne Neuanlagenquote
(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
89 Abnahmestellen mit ca. 4.899 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Gemeinde Aarbergen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Rheingau-Taunus-Kreis
Bilanzkreismodell Gemeinde Aarbergen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
(Niederspannung ohne Leistungsmessung)
14 Abnahmestellen mit ca. 966 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Gemeinde Hünstetten Ökostrom mit Neuanlagenquote
Rheingau-Taunus-Kreis
Bilanzkreismodell Gemeinde Hünstetten Ökostrom mit Neuanlagenquote
3 Abnahmestellen mit ca. 114 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Stadt Kronberg Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Hochtaunuskreis
Bilanzkreismodell Stadt Kronberg Ökostrom ohne Neuanlagenquote
120 Abnahmestellen mit ca. 1.317 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Gemeinde Wehrheim Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Hochtaunuskreis
Bilanzkreismodell Gemeinde Wehrheim Ökostrom ohne Neuanlagenquote
13 Abnahmestellen mit ca. 232 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Gemeinde Hünfelden Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Landkreis Limburg-Weilburg
Bilanzkreismodell Gemeinde Hünfelden Ökostrom ohne Neuanlagenquote
80 Abnahmestellen mit ca. 810 MWh/Jahr
Bilanzkreismodell Stadt Taunusstein
Rheingau-Taunus-Kreis
Bilanzkreismodell Stadt Taunusstein
7 Abnahmestellen mit ca. 321 MWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bietern frei, eine vollständig ausgefüllte
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV in der für die Angebotsabgabe
geltenden Form (s.o.) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen
und sämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden.
-Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können
Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen
Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und
ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise
durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
-Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß
Formblatt Allgemeine Erklärungen.
-Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter;
Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und
Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil
Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bietern frei, eine vollständig ausgefüllte
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV in der für die Angebotsabgabe
geltenden Form (s.o.) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen
und sämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden.
Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, die auf gesonderte
Anforderung einzureichen sind:
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den
Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der
öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügen.
Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der
absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen
im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung
der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem
Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
EBITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die
Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um
Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen
Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die
Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die
Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen
Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt
man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den
Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer
muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
-Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit
vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt
Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige
geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen
Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen
können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
-bei Angeboten zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die
Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem
Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung
zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom).
Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete
Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer
bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht
erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt
werden.
-Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf
Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der
Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen,
dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot
vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bietern frei, eine vollständig ausgefüllte
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV in der für die Angebotsabgabe
geltenden Form (s.o.) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen
und sämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden.
Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Vorlage der folgenen Unterlagen:
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Nur für die Lose 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach
dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
- Nur für die Lose 4, 8 und 12:
Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz gemäß LTTG Rheinland-Pfalz.
- Nur für die Lose 4, 8 und 12:
Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt gemäß LTTG Rheinland-
Pfalz.
- Muster - Eigenerklärung BMWK Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
der Öffnungstermin ist nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform https://www.subreport.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)