Ludwigshafen; DSTW Neubau ; Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50418
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gring, Miriam
E-Mail:
Telefon: +49 7219386260
Fax: +49 69260913071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ludwigshafen; DSTW Neubau ; Planung
Ludwigshafen
Ludwigshafen; DSTW Neubau Ludwigshafen 1 Serie 02; Planungsleistungen (G.016168617):
Planung DSTW Ludwigshafen Baustufe 1; Vermessung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke; Baubetriebsplanung; Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung; Umwelterklärung; Faunistische Planungsraumanalyse (Definition notwendiger faunistischer Erhebungen); Details zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den dem Teilnahmeantrag zur Information beigefügten Anfrageunterlagen (Anlagen 1.1-1.14).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ludwigshafen; DSTW Neubau ; Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ludwigshafen
Ludwigshafen; DSTW Neubau Ludwigshafen 1 Serie 02; Planungsleistungen (G.016168617):
Planung DSTW Ludwigshafen Baustufe 1; Vermessung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke; Baubetriebsplanung; Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung; Umwelterklärung; Faunistische Planungsraumanalyse (Definition notwendiger faunistischer Erhebungen); Details zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den dem Teilnahmeantrag zur Information beigefügten Anfrageunterlagen (Anlagen 1.1-1.14).
LÄA 12 Vorgezogene Vermessungsleistungen Entwurfsplanung
Die Datenqualität der Trassierungspläne im Bereich Mannheim Rangierbahnhof ist nicht ausreichend für die Erstellung der
Planunterlagen in der Entwurfsplanung.
Um die Terminstabilität des Projekts sicherzustellen, wurden vertraglich vereinbarte Leistungen aus den Leistungsphasen 3 ff. in
die Leistungsphase 2 vorgezogen. Auf Grundlage des Vermessungskonzepts wurde der Leistungsumfang angepasst.
Um die Terminstabilität des Projekts sicherzustellen, wurden vertraglich vereinbarte Leistungen aus den Leistungsphasen 3 ff.
in die Leistungsphase 2 vorgezogen.
Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht wirtschaftlich, da die Vermessung Bestandteil der vergebenen Leistungen ist.