Rahmenvereinbarung Wartehallen 2023 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 3234/2023 / 092/23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 139-444419)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann u. Partner Rechtsanwälte mbB, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt a. M
E-Mail:
Telefon: +49 69719133-42
Fax: +49 69719133-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgf-ffm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartehallen 2023 - 2027
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sowie das fachgerechte Aufstellen von Wartehallen einschließlich aller Einbauten und technischen Einrichtungen, auch der Elektrik, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten und Stellen der Hilfsmittel. Bei Bedarf auch die Baugrubenherstellung und -verfüllung und Fundamentierung, Leerrohrverlegung, Schachtherstellung und Verfüllung der
Baugruben bzw. Gräben. Fundamente können auch bauseits ausgeführt werden, so dass teilweise z. B. nur die Ausführung der Wartehalle erforderlich wird. Der konkrete Auftragsumfang richtet sich jeweils nach dem Auftragsleistungsverzeichis des
jeweiligen Abrufs.
Die Maßnahmen befinden sich im gesamten Bedienungsgebiet der VGF. Die Arbeiten sind in den straßenbautechnischen Haltestellenumbau einzutakten. Die Maßnahme (Wartehallenbau) kann sowohl als eigenständige Modernisierungsmaßnahme durchgeführt werden als auch eingebunden sein in einen Gesamtumbau der Verkehrsanlagen mit vielen Beteiligten. Die Arbeiten sind dementsprechend in den Haltestellenumbau einzutakten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Angebotsfrist wird verlängert.