Objektplanung für Sanierung Experimentierhalle (EH) Referenznummer der Bekanntmachung: 61/2600010082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615971-1966
Fax: +49 615971-2742
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Sanierung Experimentierhalle (EH)
Objektplanung für Sanierung Experimentierhalle (EH)
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Die GSI plant für die alte Experimentierhalle, Baujahr 1974, eine neue Baugenehmigung zu erwirken. Seit der ursprünglichen Inbetriebnahme der Halle, wurden Veränderungen in der Halle vorgenommen und diese durch die mittlerweile dichte "Cave-Struktur" für die, durch den Beschleuniger gespeisten Experimente, ausgebaut.
Die Sanierung des südlich angrenzenden Gebäudes Schnelle Experimente (SE), erfordert den Einbau einer neuen Lüftungsanlage in EH. Für diesen Zweck ist ein Teil des Untergeschosses baulich abzutrennen. Ein neues Brandschutzkonzept, das die gesamte Linear-Beschleunigeranlage betrachtet ist derzeit in Arbeit.
Das Grundstück auf dem das Gebäude errichtet wurde, liegt in der Gemarkung Arheilgen (Stadtteil von Darmstadt), Flur 24, Nr. 32/1 und gehört zum Geltungsbereich des Bebauungsplans B-Plan Wx12, welcher am 08.04.2006 in Kraft getreten ist. Die Grundstücke der GSI, einer Forschungseinrichtung des Bundes, wurden als Sondergebiet (SO 1) ausgewiesen und umfassen ca. 131.000 m2.
Die alte Experimentierhalle der GSI, welche durch mobile Abschirmsteine, variable Experiment-Einheiten - sogenannte "Caves" - beherbergt, wurde gleich zu Beginn der Neuerrichtung der GSI-Beschleunigeranlage Anfang der 1970er Jahre in Betrieb genommen. In ihr wurden die ersten Experimente der GSI mit beschleunigten Ionen durchgeführt.
Im Laufe der Jahre wurde der Beschleuniger weiter ausgebaut und durch den kleinen Ringbeschleuniger SIS18 und den Hallen TR, EX und TH ergänzt.
Mit dem bereits im Bau befindlichen FAIR-Projekt ist eine erhebliche Erweiterung der Beschleuniger- und Experimentiereinrichtungen auf dem Campus GSI und FAIR verbunden, und die existierenden GSI-Beschleunigeranlagen dienen dabei als Injektoren für das FAIR-Projekt.
Gebäude BGF: ca. 5.500 m2 (ca. 57,85 m x 43,205 m)
Gebäudehöhe Halle: ca. 14,0 über GOK
Gebäudehöhe Keller: ca. 2,60m
Anzahl. Etagen: 3 (Versorgungskeller im UG + zweigeschossige Experimentierhalle
(EG + tlw. 1.OG (ca.500m2 + Luftraum))
Im Einzelnen sind die Planungsaufgaben den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführungsfristen können verlängert werden, wenn sich der geplante Ablauf durch zuwendungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Prozesse verschiebt.
Die Auftragserteilung erfolgt mittels einem Stufenvertrag.
Mit Zuschlagserteilung wird zunächst nur die vertraglich vorgesehene Leistungsstufe 1 zu den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Die weiteren Leistungsstufen zu den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional ausgeschrieben.
Die Vergabe der optional ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in Abhängigkeit von zuwendungsrechlichen Entscheidungen und baubehördlichen Genehmigungen.
Die Vergabe der optionalen Leistungen ist in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten und beschrieben.
Ebenso sind die Bedingungen zur Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen in dem veröffentlichten Planer-Vertrag beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
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- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.
Nachweise zur Qualifikation und Berufserfahrung der eingesetzten Fachplaner sind als Anlage dem Angebot beizufügen.
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Einzureichende Unterlagen:
- Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
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- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt;
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden: 2 Mio. EUR
Für sonstige Schäden: 2 Mio. EUR
Ergänzend ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI-Formblatt abgefragten Projektdaten.
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Der Auftrag ist Architekten oder Bauingenieuren mit entsprechender Planvorlageberechtigung in Deutschland vorbehalten, da eine neue behördliche Baugenehmigung erzielt werden muss.
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
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Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der GSI
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Die Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (s. auch Dokument "Bewertungsmatrix-Zuschlag" in den Vergabeunterlagen:
Preis des Netto-Gesamthonorarangebots mit 40%
Mittelwert aller angebotenen Stundensätze mit 20%
Kriterium Termine mit 20%
Kriterium Projektorganisation mit 20%
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Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt.
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Bei elektronischer Rechnungsstellung wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- akzeptiert.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY14R67WFF
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH