Holzhackschnitzellieferung 10/23 – 09/25 Referenznummer der Bekanntmachung: 00-00/23004309/A23/Lan

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Da-Di-Werk Gebäude- und Umweltmanagement
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 61518812618
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Holzhackschnitzellieferung 10/23 – 09/25

Referenznummer der Bekanntmachung: 00-00/23004309/A23/Lan
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
03417000 Holzschnitzel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Holzhackschnitzel für vier Schulen des Landkreises,

insgesamt 2.450 MWh pro Jahr

Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.

Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E61687477 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 431 374.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
03410000 Holz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:

Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Holzhackschnitzel für vier Schulen des Landkreises,

insgesamt 2.450 MWh pro Jahr

Ausführungszeit: 01.10.2023 – 30.09.2025 Verlängerungsoption: einmalig um ein Jahr

§ 20 Leistungsstörungen und Vertragsstrafe

(1) Bei dem Ausfall von Anlagen oder sonstigen technischen Einrichtungen oder bei sonstigen

Betriebsstörungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich für Ersatz zu

sorgen. Die Anlieferung von Holzhackschnitzeln darf dadurch nicht gefährdet werden. Im

schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber kann sich der Auftragnehmer in solchen Fällen

zur Erfüllung seiner Pflichten für kurze Zeit geeigneter Dritter bedienen.

(2) Führt der Auftragnehmer aus einem Grund, den er selbst zu vertreten hat, die vertraglichen

Leistungen ganz oder teilweise nicht durch, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolglosem

Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, nach seiner Wahl die Vertragsleistungen selbst

auszuführen oder von Dritten auf Kosten des Auftragnehmers ausführen zu lassen. Das Recht

der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

(3) Führt der Auftragnehmer aus einem Grund, den er selbst zu vertreten hat, eine durch diesen

Vertrag übernommene und nicht nur gänzlich unwesentliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig,

nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß durch, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem

Auftragnehmer eine Vertragsstrafe aufzuerlegen. Die Höhe der Vertragsstrafe steht im billigen

Ermessen des Auftraggebers, welche im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden

kann.

(4) Die Vertragsstrafe kann von dem an den Auftragnehmer zu zahlenden Entgelt einbehalten

werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die verwirkte

Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schaden angerechnet.

(5) Schon jetzt setzt der Auftraggeber folgende Vertragsstrafen der Höhe nach fest:

a) Bei wiederholter nicht fristgemäßer Anlieferung von Holzhackschnitzeln ist der Auftraggeber

berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro Werktag festzusetzen.

b) Bei wiederholter Anlieferung von Holzhackschnitzeln, die nicht den Qualitätskriterien gemäß §

11 entsprechen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro pro nicht

qualitätskonformer Anlieferung festzusetzen.

c) Bei nicht fristgemäßer Abhilfe von berechtigten Reklamationen und nicht fristgemäßer

Übergabe von in diesem Vertrag aufgeführten Daten ist der Auftraggeber berechtigt, eine

Vertragsstrafe von 500 Euro pro Werktag festzusetzen.

d) Nutzt der Auftragnehmer die aus dem Auftragsverhältnis erlangten Daten und Informationen

zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten, so

kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro festsetzen.

e) Werden Aufgaben ohne die erforderliche Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte

übertragen, ist der Auftraggeber berechtigt, für jede angefangene Woche der

Leistungserfüllung durch Dritte eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro festzusetzen.

Diese Vertragsstrafen können vom Auftraggeber nicht festgesetzt werden, wenn der

Auftragnehmer die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.

(6) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe hat schriftlich zu erfolgen.

(7) Eine weitergehende Geltendmachung von Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Ausführungsfristen, Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.

ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-344839
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Holzhackschnitzellieferung 10/23 – 09/25

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Scherz Umwelt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heegwaldstraße 22
Ort: Altenstadt
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63674
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 831 932.77 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 431 374.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abschließende Nachweisliste nach § 48 (1) VgV

Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch

in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!

A. Erklärungen/Nachweise die für die Eignungsprüfung erforderlich sind

Hinweis:

Die Erklärungen, die für die Eignungsprüfung erforderlich sind, kann der Bieter, wenn dieser nicht präqualifiziert (PQ) ist, durch Angaben im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) oder durch ergänzende Eigenerklärungen erbringen.

Nachweise die nicht in einem Präqualifikationsregister hinterlegt sind, sind gesondert einzureichen. Hierzu gehören beispielsweise Referenzen sofern diese nicht den auftragsspezifischen Anforderungen entsprechen.

1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

1.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind (siehe auch Punkt B Nr. 1)

• zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Handwerksrolle (PQ oder FB 124)

• zu Insolvenzverfahren und Liquidation (PQ oder FB 124)

• dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (PQ oder FB 124)

• zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (PQ oder FB 124)

• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (PQ oder FB 124)

• zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung (PQ oder FB 124)

1.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

• keine

1.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:

• der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (PQ oder FB 124)

1.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:

• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

2.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

• zum Umsatz in den letzten drei abge¬schlossenen Geschäftsjahren (PQ oder FB 124)

2.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

• keine

2.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:

• keine

2.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:

• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen

3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

• dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat (PQ oder FB 124)

• dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (PQ oder FB 124)

3.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

• keine

3.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:

• keine

3.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:

• keine

B. Unterlagen die für die Angebotsprüfung erforderlich sind

1. Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind

Erforderlich:

• 633 EU Angebotsschreiben ZAvS

• Leistungsverzeichnis

• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt

(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)

• 05 b) Bieterangabenverzeichnis (ohne Leitfabrikat)

• Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe

Optional, in Abhängigkeit des Angebots:

• 124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS (sofern nicht präqualifiziert) oder EEE

• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)

• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt)

2. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind

• Urkalkulation

• Angaben zur Preisermittlung

• Aufgliederung der Einheitspreise

• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ZAvS

• Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)

• Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.

• Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.

Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E61687477 möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:

Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.

Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023

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