Bauüberwachungsleistungen für Vorabmaßnahmen 2020 bis 2024 ABS Hanau (HU)-Gelnhausen(GN) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39046
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fabian Finsterbusch, Thomas T Gröger
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Vorabmaßnahmen 2020 bis 2024 ABS Hanau (HU)-Gelnhausen(GN)
ABS Hu-GN
Der zu überwachende Leistungsumfang umfasst die Umverlegung/Neubau einer TK-Kabelanlage im Bereich der Bestandsstrecke als Teil der Baufeldfreimachung. Weiterhin sind die für das ESTW erforderlichen TK-Anlagen (ÜT, DBMAS, EMA/BMA, Kabelanlagen) zu überwachen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Hu-GN
Der zu überwachende Leistungsumfang umfasst die Umverlegung/Neubau einer TK-Kabelanlage im Bereich der Bestandsstrecke als Teil der Baufeldfreimachung. Weiterhin sind die für das ESTW erforderlichen TK-Anlagen (ÜT, DBMAS, EMA/BMA, Kabelanlagen) zu überwachen
MKA01: Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen TK
Aufgrund Änderungen in der Bauausführung sind zusätzliche TK-Bauleistungen erforderlich. TK-Kabel müssen mit einem Überspannungsschutz ausgerüstet werden. Verlegung zusätzlicher Meldekabel für die Überwachung der TK, LST und 50 Hz -Anlagen. Die Fdl Arbeitsplätze sind mit einem zusätzlichen Überspannungsschutz und Ringsammelerder für TK-Kabel auszurüsten. Es sind zusätzliche LWL-Kabel umzulegen / zu verlegen. Zusätzliche Koordinationsleistungen aufgrund Umschaltung der Kabelanlagen unter Betrieb. Zusätzliche Bauzwischenzustände. Zusätzliche Abnahmen.
Für diese zusätzlichen Leistungen ist die TK-Bauüberwachung durchzuführen.
Die Bauüberwachung des AN der TK-Anlagen ist aufgrund der Terminverschiebungen / Qualifikation des AN umfangreicher als ursprünglich geplant.
Die Bauüberwachung der TK-Anlagen wurde bisher durch die Firma GTU Mobility durchgeführt.
Eine Bauüberwachung ein und desselben Gewerkes durch 2 unterschiedliche Bauüberwachende Firmen ist entsprechend Bau-STE nicht zulässig.