KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kaya, Betül
E-Mail:
Telefon: +49 7219386262
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt.
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 905 Entsorgung von gefährlichem Abfall Abplatzungen und Risse in den Anschlussbereichen der Übergangsblöcke der Querschläge
an die Tübbingröhre – Ost- und Westseiteder Tunnelreinigung
Im Zuge der Aufgefrierphase der Vereisung an den Querschlägen ist es infolge Eisdruck zu erheblichen Verformungen der
Tübbinge in den Haupttunnelröhren gekommen. Die Ursachen für die Verformungen sind technisch noch nicht abschließend
geklärt. Mögliche Abplatzungen und Risse in Folge der Verformungen müssen abschließend saniert werden. Es wird auf die
Risikoübernahme des AG gemäß Ergänzungsvereinbarung zur Sicherung des Bauablaufs Querschläge vom 22.12.2021 -
insb. §3, Abs 5 - verwiesen. Die Verantwortung für die mangelfreie Herstellung der Querschläge verbleibt bei der ARGE - die
zusätzlichen Maßnahmen sind in dem Zuge zu erbringen.