Stromausschreibung Hessen RLM 3, Lieferjahr 2014 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-L-0433-2023-1537
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6032/8862-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Hessen RLM 3, Lieferjahr 2014
Stromlieferverträge Land Hessen;
Los 1.1 UNI Kassel
Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
Los 4A UNI Marburg
Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
Los 6A UNI Marburg
Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
''Eigenerklärung zur Eignung'' ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-12-0
Fax: +49 6151-12-6347
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.