Tunnelbautechnischer Sachverständiger Tunnel Offenburg PfA 7.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25617
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelbautechnischer Sachverständiger Tunnel Offenburg PfA 7.1
Karlsruhe
Beratungsleistungen Tunnelbautechnischer Sachverständiger gemäß Lph 1+2 (Lph 3+4 optional)
Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 7, PfA 7.1 Appenweier – Hohberg (Tunnel Offenburg);
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tunnelbautechnischer Sachverständiger Tunnel Offenburg PfA 7.1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Beratungsleistungen Tunnelbautechnischer Sachverständiger gemäß Lph 1+2 (Lph 3+4 optional)
Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 7, PfA 7.1 Appenweier – Hohberg (Tunnel Offenburg);
LÄA 08 Zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag-Pos. 3.5, 3.7 und 3.9
Bis zur Fertigstellung der Entwurfsplanung sind im Rahmen der Bodenerkundung noch Bohrarbeiten, Feld- und Laborversuche
zu verrichten. Um die Beratung und Unterstützung des Planers bzw. des Baugrundgutachters zu gewähren, ist die Teilnahme des
Gutachters an Vor-Ort-Besprechungen während der Bohrarbeiten und anderen Fachplanerbesprechungen erforderlich. Darüber
hinaus ist die Prüfungen von ermittelten Statiken und Kennwerten (Setzungsermittlungen, Abrasivitätspotential, etc.) zur
Vertragserfüllung zwingend erforderlich. Bei Bedarf unterbreitet er einen Vorschlag zur Optimierung. Im weiteren Projektverlauf
ergeben sich eine Mehrzahl von komplexen Herausforderungen, dessen Bewältigung die Erfahrung und Kompetenzen des
tunnelbautechnischen Sachverständigen erfordern.
Ein AN-Wechsel ist nicht möglich, da die Beratungsleistungen direkten Einfluss auf die Entwurfsplanung hat. Durch eine erneute
Einarbeitung in das Projekt wäre ein Wechsel des AN zudem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.