400.430 Stark- und Schwachstrominstallationen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 16
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): agn Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 251/915888-320
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://frankfurter-baeder.de/
Abschnitt II: Gegenstand
400.430 Stark- und Schwachstrominstallationen
Der Neubau des Rebstockbades in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel. Das Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Die weit gefächerten Bedürfnisse bei einem Badbesuch von sportlichen Aspekten über eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden bis hin zu gesundheits- und wellnessorientierten Angeboten - sollen sich im Profil des neuen Rebstockbades widerspiegeln. Über die Außenwirkung des Gebäudes hinaus ist vor allem die Attraktivität des Bades für die zukünftigen Nutzer vorrangiges Projektziel. Weitere zentrale Projektziele sind der energie- und ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betriebweise des Rebstockbades. Dies soll durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sichergestellt werden.
Stark- und Schwachstrominstallationen im Bereich der Gebäudeinstallation. Darunter fallen:
- Mittelspannungsanlage
- Blitzschutzanlage
- Leitungsanlagen NS und MS
- Netzersatzanlage
- Niederspannungsschaltanlagen
- Beleuchtungsanlage
- Beleuchtungssteuerung
- Beschallungs- und Alarmierungsanlage
- Brandmeldeanlage
- Einbruchmeldeanlage
- CCTV Anlage
- BOS-Funkanlage
- Konferenztechnik
- Brandschutzmaßnahmen
- Informations- und Kommunikationsanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
• Auszug Gewerbezentralregister
• Unbedenklichkeitsbesch. tarifliche Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbesch. Bau-BG
• Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
• Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
• Angaben zu Anzahl Mitarbeitern und Ausbildungsstand
•Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
•Mind. 3 Referenzen gem. FB 444, nicht älter als 5 Jahre mit Auftragssummen ab [Betrag gelöscht] EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)Der Antrag ist unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: