Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Gesundheitsstrukturentwicklung der Stadt Rodgau Referenznummer der Bekanntmachung: I-106-VG-12/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hintergasse 15
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61066931320
Fax: +49 61066932000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Gesundheitsstrukturentwicklung der Stadt Rodgau
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Gesundheitsstrukturentwicklung der Stadt Rodgau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Gesundheitsstrukturentwicklung der Stadt Rodgau.
Die zum Landkreis Offenbach gehörende Stadt Rodgau (ca. 47.000 Ew.) mit ihren fünf Stadtteilen verfolgt seit 2016 eine längerfristig ausgerichtete Strategie zur laufenden Weiterentwicklung der örtlichen Gesundheitsversorgungsstruktur.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von mindestens 3 Referenzen (Diese werden auch im Rahmen der Wertung berücksichtigt)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.