Entsorgung von Papierkorbabfällen incl. Gestellung der Container und Abfalltransporte Referenznummer der Bekanntmachung: VG-2023-0039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossstr. 1
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Grünflächen und Stadtservice
E-Mail:
Telefon: +49 661102-1870
Fax: +49 661102-2870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Papierkorbabfällen incl. Gestellung der Container und Abfalltransporte
Entsorgung von Papierkorbabfällen incl. Gestellung der Container und Abfalltransporte. 2 Container a´25 m³ mit Deckel (Linksanschlag, in Fahrtrichtung betrachtet).
ca. 300-400 Mg/a, ca. 30-40 Entsorgungsfahrten/a
Bauhof der Stadt Fulda und Entsorgungsanlage des AN
Siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Papierkorbabfällen incl. Gestellung der Container und Abfalltransporte
Postanschrift: Industriestraße 52
Ort: Wächtersbach
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63607
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.