Forstwirtschaftliche Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-114 A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 56110042651
Fax: +49 56110042645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 56110042651
Fax: +49 56110042645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forstwirtschaftliche Dienstleistungen
Forstwirtschaftliche Dienstleistungen in den Revieren der Stiftungsforsten Kloster Haina
Stiftungsforsten Kloster Hiana
Am Königsgrund 1
35114 Haina (Kloster)
siehe Leistungsbeschreibung (nachgefragt wird ein Leistungsumfang von geschätzt 8000 Stunden)
Konkrete Einzelaufträge werden durch den AG bei Bedarf erteilt. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG für die in diesem Vergabeverfahren geschätzten Leistungsstunden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen; Leistungsverzeichnis mit Fragenkatalog (im Bewertungsschema); Haftpflichtversicherung und Referenzen; Eigenerklärung und Tariftreueerklärung u.ä.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtliche Kommunikation sowie die Einreichung von Anträgen, Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen.
Ausnahme: Eignungsprüfung und Angebotsaufklärung erfolgt seitens des AG i.d.R. per email.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)