Rahmenvertrag Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Generalplanung
Generalplanung
Anlage II 06a Los 1 Preisblatt
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Str. 43 64521 Groß-Gerau
Die AOK- Die Gesundheitskasse in Hessen verfügt über 67 Standorte im Bundesland Hessen, davon befinden sich 23 Standorte in Nordhessen und 44 in Südhessen. Insgesamt befinden sich 25 Objekte im Eigentum und 42 Objekte in der Anmietung. Der Vorstand der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen beschließt regelmäßig Investition- und Maßnahmenprogramme. Aktuell sind mittelfristig Investitionen bis 2027 geplant und umfasst diverse Einzelmaßnahmen im Wertumfang von insgesamt ca. 30 Mio. EUR.
Es handelt sich in der Regel um Umbauten des Bestandes unter laufendem Betrieb, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen der Innenräume, aber auch Fassadensanierungen und Sanierungen und Erneuerungen von TGA Anlagen. Ebenso umfassen die geplanten Maß-nahmen auch die Planung und Umsetzung der neuen Konzepte für Beratungscenter und Servicebereiche.
Hierzu sind neben Detailkenntnissen der Objekte auch Kenntnisse über Arbeitsabläufe und Ausstattungsstandards notwendig, die die Auftraggeberin wirtschaftlich nicht für jedes Objekt neu vermitteln kann. Deshalb sollen die erforderlichen Planungsleistungen durch zwei Auf-tragnehmerinnen/Auftragnehmer (eine bzw. einer in Nordhessen, eine bzw. einer in Südhessen) im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit erbracht werden.
Die gerade bei Maßnahmen unter laufendem Betrieb notwendige enge Abstimmung zwischen Objektplanung und Fachplanung hat die Auftraggeberin dazu bewogen, die Planung nur im Gesamtpaket Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Brandschutz sowie Freianlagenplanung zu vergeben.
Anlage II 06b Los 2 Preisblatt
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Str. 43 64521 Groß-Gerau
Die AOK- Die Gesundheitskasse in Hessen verfügt über 67 Standorte im Bundesland Hessen, davon befinden sich 23 Standorte in Nordhessen und 44 in Südhessen. Insgesamt befinden sich 25 Objekte im Eigentum und 42 Objekte in der Anmietung. Der Vorstand der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen beschließt regelmäßig Investition- und Maßnahmenprogramme. Aktuell sind mittelfristig Investitionen bis 2027 geplant und umfasst diverse Einzelmaßnahmen im Wertumfang von insgesamt ca. 30 Mio. EUR.
Es handelt sich in der Regel um Umbauten des Bestandes unter laufendem Betrieb, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen der Innenräume, aber auch Fassadensanierungen und Sanierungen und Erneuerungen von TGA Anlagen. Ebenso umfassen die geplanten Maß-nahmen auch die Planung und Umsetzung der neuen Konzepte für Beratungscenter und Servicebereiche.
Hierzu sind neben Detailkenntnissen der Objekte auch Kenntnisse über Arbeitsabläufe und Ausstattungsstandards notwendig, die die Auftraggeberin wirtschaftlich nicht für jedes Objekt neu vermitteln kann. Deshalb sollen die erforderlichen Planungsleistungen durch zwei Auf-tragnehmerinnen/Auftragnehmer (eine bzw. einer in Nordhessen, eine bzw. einer in Südhessen) im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit erbracht werden.
Die gerade bei Maßnahmen unter laufendem Betrieb notwendige enge Abstimmung zwischen Objektplanung und Fachplanung hat die Auftraggeberin dazu bewogen, die Planung nur im Gesamtpaket Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Brandschutz sowie Freianlagenplanung zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1. Auftragsvergabe Architekten Ritz & Losacker GmbH, 2. H2S architekten BDA haubrich I scholtyssek + partner mbB
Ort: Heiligenroth, Darmstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H2S architekten BDA haubrich I scholtyssek + partner mbB
Postanschrift: Kasinostraße 60
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1M33XFY4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."