Bauüberwachungsleistung - Komplex Waldbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68702
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ziethlow, Olaf
E-Mail:
Telefon: +49 3614300395
Fax: +49 3614300399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ziethlow, Olaf
E-Mail:
Telefon: +49 3614300395
Fax: +49 3614300399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistung - Komplex Waldbahn
Bauüberwachungsleistung - Komplex Waldbahn
Leipzig; Strecke 6379
Bauüberwachung Komplex Waldbahn; Lph 8 und anteilig Lph. 9 für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; Streckenabschnitt Leipzig-Plagwitz und Markkleeberg-Gaschwitz von km 2,8 bis 5,2 (Strecke 6379) für folgende Bauleistungen: Erneuerung der EÜ Weiße Elster km 3,333 - Erneuerung der EÜ Floßgraben km 5,013 - Ersatzlose Rückbau der EÜ Graben km 4,896 - Teilrückbau und Verfüllung des DL km 3,038 - Neubau Überbrückungsbauwerk am DL km 3,924 - Neubau Überbrückungsbauwerk am DL km 4,420 - Gleiserneuerung km 2,860 bis 4,003 inkl. Einbau PSS und Errichtung von Bahngräben , Umnutzung des denkmalgeschützten Bestandsüberbaus über die Weiße Elster als Geh-/Radwegbrücke inkl. beidseitigem Geh-/Radweganschluss mit teils notwendiger Stützkonstruktion.
zu II.2.5 Zuschlagskriterien
1. Angebotspreis: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5 fachen Wert linear interpoliert.
2. Belegungsfaktor: Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt.
Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur 1-fach gezählt.
Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß
den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl
im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.1000 für das genannte Gewerk sein.
- mind. 2 x Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB)
- mind. 1x Fachbauüberwacher Oberbau OB (FBÜ) (alternativ BÜB im Fachgebiet)
Nachweis durch Benennung Name und Nummer des BÜB-Ausweises. Erklärung des Unternehmens, dass
auf Grund der einschlägigen Vorschriften die BÜB durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden müssen
bekannt ist und das das Unternehmen für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine
Bevollmächtigung durch den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtungsfähiges
Personal austauscht. Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der
Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen
(PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind
zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe
auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form
und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum
Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/
Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH / Planer EP/GP/AU
2. GRE German Rail Engineering GmbH NL Dresden / Planer EP/GP/AU
3. DB Engineering & Consulting / Planer EP/GP/ AP und BÜW Ausrüstungsgewerke
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.